Kleine Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern als Immaterielles Kulturerbe anerkannt - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Kleine Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern als Immaterielles Kulturerbe anerkannt
Die jahrtausendealte handwerkliche Fischerei in Ostsee und Boddengewässern wird in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen
Kleine Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

Die traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Mit dieser Anerkennung soll eine Kulturform sichtbar gemacht werden, die über Generationen hinweg das Leben an der Küste geprägt hat. Zugleich soll die Aufnahme dazu beitragen, das überlieferte Wissen und die handwerklichen Praktiken langfristig zu bewahren.

Handwerkliche Fischerei mit langer Tradition

Die Kleine Küstenfischerei umfasst die handwerkliche Fischerei mit kleinen Booten in den küstennahen Gewässern der Ostsee sowie in den Bodden Mecklenburg-Vorpommerns. Sie beruht auf lokalem Wissen über Fangmethoden, Gewässer, Wetterbedingungen und Fischbestände, das innerhalb der Fischergemeinschaften über Generationen hinweg weitergegeben wird.

Dieses Wissen gilt als wesentlicher Bestandteil regionaler Identität und prägt bis heute das kulturelle Bild vieler Küstenorte.

Zahlreiche Betriebe sichern die Tradition

Nach Angaben des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 144 Fischereibetriebe im Haupterwerb und 132 Betriebe im Nebenerwerb in der Kleinen Küstenfischerei tätig. Sie tragen dazu bei, dass die traditionellen Fangmethoden und das Wissen über die Küstengewässer weiterhin praktiziert werden.

Teil eines vielfältigen Kulturerbes

Mit der Aufnahme der Kleinen Küstenfischerei umfasst das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt dreizehn eingetragene Kulturformen. Dazu zählen unter anderem die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Mecklenburg-Vorpommerschen Boddenlandschaft, die seit 2018 im Verzeichnis geführt wird, sowie die Gestaltung und traditionell handwerkliche Fertigung der Vorpommerschen Fischerteppiche, die 2023 aufgenommen wurde.

Die Anerkennung der Kleinen Küstenfischerei unterstreicht die kulturelle Bedeutung traditioneller Arbeitsformen an der Ostsee und hebt ihre Rolle als lebendiges kulturelles Erbe der Region hervor.

Bildnachweis: © Iwona Knorr


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