Strandgut als Souvenir? Oft verboten – mit teils hohen Strafen - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Strandgut als Souvenir? Oft verboten – mit teils hohen Strafen
Ob Muscheln, Steine oder ein wenig Sand – viele Urlauber möchten sich ein Stück Strand mit nach Hause nehmen. Doch was harmlos wirkt, kann in manchen Ländern rechtliche Folgen haben.
Strandgut als Souvenir? Oft verboten – mit teils hohen Strafen

Das Infocenter der R+V Versicherung weist darauf hin, dass das Sammeln und Mitnehmen von Strandgut international sehr unterschiedlich geregelt ist – und in vielen Regionen ausdrücklich verboten.

Deutschland: Kleine Mengen erlaubt – mit Ausnahmen

An Nord- und Ostsee dürfen Muscheln, Steine oder Fossilien in geringen Mengen für den privaten Gebrauch gesammelt werden – jedoch nur außerhalb von Naturschutzgebieten und nicht auf Privatstränden. Auch Küstenschutzanlagen, etwa sogenannte Geröllwälle, sind tabu. Wurden Fundstücke vom Meer angespült, gilt eine Wertgrenze von zehn Euro. „Strandgut gehört grundsätzlich dem ursprünglichen Eigentümer“, erklärt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. „Liegt der Wert höher, muss der Fund gemeldet werden – sonst handelt es sich um Unterschlagung. Wenn sich nach sechs Monaten niemand meldet, darf das Fundstück behalten werden.“

Italien, Kroatien, Türkei: Strenge Regelungen

Deutlich strenger sind die Vorschriften in vielen Urlaubsländern. In Italien etwa ist es verboten, Sand von den Stränden mitzunehmen – auf Sardinien sogar schon das Sammeln kleiner Kieselsteine. In Kroatien wird das Einsammeln fossiler oder archäologischer Fundstücke mit hohen Geldstrafen geahndet. Auch geschützte oder seltene Muscheln sind dort verboten. Die Türkei gilt als besonders streng: Die Ausfuhr von Natur- und Kulturgütern kann strafrechtlich verfolgt werden. Das Auswärtige Amt rät deshalb ausdrücklich davon ab, dort Steine oder Fossilien als Souvenir einzupacken.

Regionale Besonderheiten und hohe Bußgelder

Viele Regionen haben eigene Vorschriften. Auf Sardinien beispielsweise ist jegliche Veränderung der Strandlandschaft untersagt – selbst kleine Mengen Sand oder Steine dürfen nicht entfernt werden. Auch auf Zypern, in Teilen Griechenlands sowie auf spanischen Inseln wie Lanzarote oder Fuerteventura drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder. Rempel warnt: „Wer etwas mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorab über die örtlichen Bestimmungen informieren.“

Weitere Hinweise des R+V-Infocenters:

·         An manchen Stränden informieren Schilder über die Verbote – sie sollten unbedingt beachtet werden.

·         Auch in Fernreiseländern wie Ägypten, Costa Rica oder Kenia ist das Sammeln und Ausführen von Muscheln häufig verboten.

·         Besonders artengeschützte Arten wie Seesterne, Seeigel, Korallen oder große Muscheln dürfen weder gesammelt noch nach Deutschland eingeführt werden.

·         Souvenirs oder Schmuckstücke aus diesen Materialien sind ebenfalls problematisch: Sie können vom Zoll beschlagnahmt und mit Bußgeldern belegt werden.

·         Für bestimmte Muschelarten gelten zudem Einfuhrgrenzen – in Einzelfällen sind auch Zollabgaben oder eine vorherige Anmeldung nötig.

Der Rat der Experten: Wer Erinnerungen vom Urlaub mitbringen möchte, sollte sich lieber für erlaubte Souvenirs entscheiden – und damit Umwelt und Geldbeutel schonen.

Bildnachweis: © AA


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