Tourexpi
Das
Infocenter der R+V Versicherung weist darauf hin, dass das Sammeln und
Mitnehmen von Strandgut international sehr unterschiedlich geregelt ist – und
in vielen Regionen ausdrücklich verboten.
Deutschland:
Kleine Mengen erlaubt – mit Ausnahmen
An
Nord- und Ostsee dürfen Muscheln, Steine oder Fossilien in geringen Mengen für
den privaten Gebrauch gesammelt werden – jedoch nur außerhalb von
Naturschutzgebieten und nicht auf Privatstränden. Auch Küstenschutzanlagen,
etwa sogenannte Geröllwälle, sind tabu. Wurden Fundstücke vom Meer angespült,
gilt eine Wertgrenze von zehn Euro. „Strandgut gehört grundsätzlich dem
ursprünglichen Eigentümer“, erklärt Michael Rempel, Jurist bei der R+V
Versicherung. „Liegt der Wert höher, muss der Fund gemeldet werden – sonst
handelt es sich um Unterschlagung. Wenn sich nach sechs Monaten niemand meldet,
darf das Fundstück behalten werden.“
Italien,
Kroatien, Türkei: Strenge Regelungen
Deutlich
strenger sind die Vorschriften in vielen Urlaubsländern. In Italien etwa ist es
verboten, Sand von den Stränden mitzunehmen – auf Sardinien sogar schon das
Sammeln kleiner Kieselsteine. In Kroatien wird das Einsammeln fossiler oder
archäologischer Fundstücke mit hohen Geldstrafen geahndet. Auch geschützte oder
seltene Muscheln sind dort verboten. Die Türkei gilt als besonders streng: Die
Ausfuhr von Natur- und Kulturgütern kann strafrechtlich verfolgt werden. Das
Auswärtige Amt rät deshalb ausdrücklich davon ab, dort Steine oder Fossilien
als Souvenir einzupacken.
Regionale
Besonderheiten und hohe Bußgelder
Viele
Regionen haben eigene Vorschriften. Auf Sardinien beispielsweise ist jegliche
Veränderung der Strandlandschaft untersagt – selbst kleine Mengen Sand oder
Steine dürfen nicht entfernt werden. Auch auf Zypern, in Teilen Griechenlands
sowie auf spanischen Inseln wie Lanzarote oder Fuerteventura drohen bei
Verstößen empfindliche Bußgelder. Rempel warnt: „Wer etwas mitnehmen möchte,
sollte sich unbedingt vorab über die örtlichen Bestimmungen informieren.“
Weitere
Hinweise des R+V-Infocenters:
·
An manchen Stränden informieren
Schilder über die Verbote – sie sollten unbedingt beachtet werden.
·
Auch in Fernreiseländern wie Ägypten,
Costa Rica oder Kenia ist das Sammeln und Ausführen von Muscheln häufig
verboten.
·
Besonders artengeschützte Arten wie
Seesterne, Seeigel, Korallen oder große Muscheln dürfen weder gesammelt noch
nach Deutschland eingeführt werden.
·
Souvenirs oder Schmuckstücke aus
diesen Materialien sind ebenfalls problematisch: Sie können vom Zoll
beschlagnahmt und mit Bußgeldern belegt werden.
·
Für bestimmte Muschelarten gelten
zudem Einfuhrgrenzen – in Einzelfällen sind auch Zollabgaben oder eine
vorherige Anmeldung nötig.
Der
Rat der Experten: Wer Erinnerungen vom Urlaub mitbringen möchte, sollte sich
lieber für erlaubte Souvenirs entscheiden – und damit Umwelt und Geldbeutel
schonen.
Bildnachweis:
© AA
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