Neue EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung: Ein wegweisender Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Neue EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung: Ein wegweisender Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen
HOTREC Hospitality Europe und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die vorläufige Einigung der Europäischen Union zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen.
Neue EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung: Ein wegweisender Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen

Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen zwischen Kurzzeitvermietungen (Short-term rentals - STR) und traditionellen Beherbergungsbetrieben zu verbessern. Nun ist es wichtig, dass alle EU-Mitgliedstaaten das Gesetz auf nationaler Ebene auch umsetzen.

Die neuen Regeln sehen eine Registrierungspflicht für Gastgeber von Kurzzeitvermietungen und einen einheitlichen Rahmen für den Datenaustausch mit Behörden und öffentlichen Stellen vor. Die europäische Hotellerie sieht in der neuen Regulierung für den Bereich der Kurzzeitvermietung ein wichtiges Instrument, um die Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Beherbergungsmarkt zu erhöhen. Als eine der am stärksten regulierten Branchen in der EU empfinden es Hoteliers als unfair und wettbewerbsverzerrend, mit Beherbergungsangeboten zu konkurrieren, die bisher nicht einmal verpflichtet waren, Basisdaten an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Ebenso wichtig und erfreulich ist es, dass auch neue Regeln und Verpflichtungen für Online-Plattformen, die maßgeblich zu den aktuellen Ungleichgewichten auf dem Markt beigetragen haben, einführt werden.

HOTREC-Generaldirektorin Marie Audren betont: „Die Einigung stellt einen wichtigen Meilenstein für den europäischen Beherbergungsmarkt dar. Seit fast zehn Jahren warnt HOTREC vor den negativen Auswirkungen, dem Mangel an grundlegenden Regeln für Kurzzeitvermietungen und dem intransparenten Verhalten von Online-Plattformen.“ Sie sagt weiter: „Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten die neuen Regeln in nationales Recht umsetzen und so schnell wie möglich mit der Datenerhebung beginnen.“

„Die neuen Regelungen für Kurzzeitvermietungen in der EU werden dazu beitragen, die Transparenz bei der Identifizierung von Gastgebern von Kurzzeitunterkünften sowie bei den von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern und fairere Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter auf dem Beherbergungsmarkt herzustellen,“ ergänzt Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Weitere Informationen: www.hotrec.eu

Bildnachweis: © HOTREC


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