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Deutschland
Schutz im Arbeitszeitgesetz für fliegendes Personal
Fliegendes Personal ist in Deutschland bislang pauschal vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Für Kabinen- und Cockpitbeschäftigte gelten damit im Wesentlichen europäische Flugdienst- und Ruhezeitregelungen, deren Zweck vor allem die Gewährleistung eines Mindeststandards an Flugsicherheit ist. Was dabei fehlt, ist ein verbindlicher sozialer Schutzrahmen für Arbeitszeit, Erholung, freie Tage und planbares Privatleben.
Schutz im Arbeitszeitgesetz für fliegendes Personal

UFO und VC halten diesen Zustand für nicht mehr zeitgemäß. Wer in einem Beruf arbeitet, der durch unregelmäßige Einsätze, Nachtarbeit, Zeitzonenwechsel und hohe Verantwortung geprägt ist, braucht mehr als sicherheitsrechtliche Minimalgrenzen. Auch fliegendes Personal hat Anspruch auf wirksamen Gesundheitsschutz, verlässliche Erholung und soziale Teilhabe.

Mit ihrem Positionspapier fordern UFO und VC deshalb, fliegendes Personal in der kommerziellen Luftfahrt in das Arbeitszeitgesetz aufzunehmen und dabei die Besonderheiten des Berufs angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehören verbindliche Höchstarbeitszeiten, echte Ruhephasen, ein besserer Schutz von freien Tagen und klare Ausgleichsmechanismen bei Belastungsspitzen. Ziel ist kein starres 9-to-5-Modell für die Luftfahrt, sondern ein moderner gesetzlicher Mindeststandard, der operative Anforderungen anerkennt und Beschäftigte zugleich wirksam schützt.

Βildnachweis: © AA


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