Tourexpi
Ab
dem 2. August 2026 gelten in Deutschland und der gesamten Europäischen Union
neue Transparenzpflichten für bestimmte Inhalte, die mit Künstlicher
Intelligenz erstellt oder verändert wurden. Grundlage ist der EU AI Act, mit
dem die Europäische Union mehr Transparenz im Umgang mit KI-Anwendungen
schaffen und Nutzern eine bessere Einordnung digitaler Inhalte ermöglichen
will.
Für
Unternehmen, Verbände und Organisationen bedeutet dies, dass sie ihre
Veröffentlichungsprozesse rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls anpassen
sollten. Besonders bei extern veröffentlichten Bildern, Videos, Audiodateien
und Texten können künftig neue Kennzeichnungspflichten greifen.
Welche
Inhalte betroffen sind
Die
neuen Vorgaben betreffen vor allem KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder,
Videos und Audioinhalte, die realen Personen, Orten, Produkten oder Ereignissen
ähneln und deshalb als authentische Darstellungen verstanden werden könnten.
Darüber
hinaus können auch bestimmte KI-generierte Texte zu gesellschaftlich relevanten
Themen unter die Transparenzpflicht fallen. Ziel der Regelung ist es, Nutzern
deutlich zu machen, wann Inhalte ganz oder teilweise durch Künstliche
Intelligenz erzeugt oder verändert wurden.
Unternehmen
und Organisationen, die solche Inhalte veröffentlichen, müssen diese sichtbar
und eindeutig kennzeichnen. Dies kann beispielsweise durch einen Hinweis direkt
am Inhalt oder durch eine gut erkennbare Kennzeichnung wie „KI-generiert“
erfolgen.
Zusätzliche
Anforderungen an KI-Anbieter
Neben
den Pflichten für veröffentlichende Unternehmen enthält die Verordnung auch
Vorgaben für die Anbieter von KI-Systemen. Diese müssen sicherstellen, dass die
Ausgaben ihrer Systeme in maschinenlesbarer Form gekennzeichnet werden und als
künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind.
Die
entsprechende Verpflichtung ist in Artikel 50 Absatz 2 des AI Act festgelegt.
Ausnahmen
von der Kennzeichnungspflicht
Nicht
alle KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind in der Regel
künstlerische, stilisierte oder eindeutig fiktionale Darstellungen, bei denen
keine Verwechslungsgefahr mit realen Ereignissen oder Personen besteht.
Auch
Inhalte, die ausschließlich intern genutzt werden, fallen grundsätzlich nicht
unter die neuen Transparenzvorgaben.
Für
KI-generierte Texte gilt zudem eine wichtige Ausnahme: Wurden diese vor der
Veröffentlichung redaktionell geprüft und übernimmt eine natürliche oder
juristische Person die redaktionelle Verantwortung, ist nach Artikel 50 Absatz
4 des AI Act in der Regel keine Kennzeichnung erforderlich.
Unternehmen
sollten Prozesse jetzt überprüfen
Bis
zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften bleibt nur noch wenig Zeit.
Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, an welchen Stellen KI-Werkzeuge
eingesetzt werden und welche Inhalte veröffentlicht werden.
Empfohlen
werden insbesondere eine systematische Erfassung der genutzten KI-Anwendungen,
die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten, die Integration von
Kennzeichnungspflichten in bestehende Freigabeprozesse sowie die Überprüfung
aller extern veröffentlichten KI-Inhalte.
Im
Zweifelsfall kann eine freiwillige Kennzeichnung dazu beitragen, rechtliche
Risiken zu minimieren und Transparenz gegenüber Kunden und Geschäftspartnern zu
schaffen.
Bildnachweis:
© DRV
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