Tourexpi
Der
Deutsche Reiseverband (DRV) bewertet das Ergebnis des Trilogs zur Reform der
EU-Pauschalreiserichtlinie überwiegend positiv. Grundlage ist der nun
vorliegende, voraussichtlich finale Richtlinientext. Aus Sicht des Verbandes
wurden wesentliche Kernforderungen der Branche berücksichtigt und zahlreiche
zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen verhindert.
„Die
politische Arbeit hat sich gelohnt“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Die
neue Richtlinie stärkt die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter und
-vermittler, schafft klare Abgrenzungen zwischen Pauschalreisen und
Einzelleistungen und verhindert wesentliche bürokratische und finanzielle
Belastungen.“
Klare
Abgrenzung entlastet Reisebüros
Besonders
wichtig für den stationären Vertrieb ist, dass Reisevermittler weiterhin
mehrere Einzelleistungen vermitteln können, ohne automatisch als Veranstalter
mit entsprechender Haftung zu gelten. Möglich wird dies durch eine eindeutigere
rechtliche Trennung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung, für die sich der
DRV von Beginn an eingesetzt hatte. Gleichzeitig entfällt für Reisebüros die
ursprünglich diskutierte Pflicht, ein eigenes Beschwerdemanagementsystem
vorzuhalten – ein erheblicher organisatorischer und finanzieller Aufwand konnte
damit vermieden werden.
Zentrale
Verschärfungen verhindert
Zu
den aus Sicht des DRV größten Erfolgen zählt zudem, dass die bestehende
Definition außergewöhnlicher Umstände erhalten bleibt. Eine Ausweitung
kostenfreier Rücktrittsrechte, etwa bei Umständen am Wohnort des Reisenden,
wurde nicht umgesetzt. Auch das vom EU-Parlament geforderte Recht auf
kostenfreie Stornierung bei einer Reisewarnung bis 28 Tage vor Abreise fand
keinen Eingang in den Text. Ebenso wurden EU-weit einheitliche
Anzahlungsregelungen und eine verpflichtende Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren
verworfen.
Mehr
Wettbewerbsgleichheit im Online-Vertrieb
Neue
Regelungen zu sogenannten Click-Through-Buchungen sorgen künftig für mehr
Wettbewerbsgleichheit zwischen Online-Plattformen und klassischem
Reisevertrieb. Bereits die Weitergabe einer einzigen identifizierenden
Kundendatenangabe innerhalb von 24 Stunden kann nun dazu führen, dass eine
Pauschalreise vorliegt.
Kritikpunkte
bleiben
Trotz
der positiven Gesamtbewertung sieht der DRV auch Schwächen. Weder eine
flexiblere Rückerstattungsfrist bei schweren Marktstörungen noch verpflichtende
Gutscheinlösungen – zentrale Lehren aus der Pandemie – wurden in die Richtlinie
aufgenommen. „Trotz dieser Defizite überwiegt das positive Gesamtbild. Die
Einigung bringt in vielen Bereichen dringend benötigte Klarheit und
Planungssicherheit“, so Loidl.
Der
Richtlinientext muss noch formal von Europäischem Parlament und Rat
verabschiedet werden, was für Anfang des kommenden Jahres erwartet wird. Da die
neue Pauschalreiserichtlinie als Vollharmonisierung angelegt ist, bleibt den
Mitgliedstaaten bei der nationalen Umsetzung nur ein sehr begrenzter Spielraum.
Bildnachweis:
© DRV
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