Tourexpi
Das
Europäische Parlament hat am 12. März 2026 die Änderungsrichtlinie zur
EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 verabschiedet. Der Verband Internet
Reisevertrieb e. V. (VIR) bewertet das Ergebnis grundsätzlich positiv. Nach
Ansicht des Verbandes wurden zentrale Kritikpunkte aus der Branche aufgegriffen
und frühere Entwürfe in wesentlichen Punkten korrigiert.
„Die
ersten Entwürfe hätten für große Teile der Tourismusbranche erhebliche
praktische Probleme verursacht und wären in Teilen schlicht nicht umsetzbar
gewesen. Umso wichtiger ist es, dass der europäische Gesetzgeber die Hinweise
aus der Praxis aufgegriffen und die Richtlinie in zentralen Punkten angepasst
hat“, erklärt VIR-Vorstand Michael Buller.
Klarere
Definition der Pauschalreise schafft Rechtssicherheit
Ein
zentrales Ergebnis der Verhandlungen ist die präzisere Abgrenzung zwischen
Pauschalreisen und Einzelleistungen. Für die Tourismusbranche ist diese
Differenzierung von großer Bedeutung, da sie sowohl die Struktur der
Veranstalterlandschaft schützt als auch Rechtssicherheit im Vertrieb schafft.
Nach
Einschätzung des VIR bildet diese Klarheit auch eine wichtige Grundlage für
technologische Entwicklungen im Reisemarkt. Insbesondere neue digitale
Buchungssysteme und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz lassen sich so
besser rechtlich einordnen.
„Die
klare Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung ist ein zentraler
Fortschritt. Sie schützt die Veranstalterlandschaft und schafft gleichzeitig
Rechtssicherheit für den digitalen Vertrieb und neue technologische
Entwicklungen im Reisemarkt“, sagt Buller.
Positiv
bewertet der Verband zudem die Klarstellung, dass allein die Verfügbarkeit
weiterer Buchungsoptionen auf einer Website oder allgemeine Produktwerbung
nicht automatisch als Einladung zur Buchung zusätzlicher Reiseleistungen gilt.
Für den Online-Vertrieb sei diese Präzisierung besonders wichtig gewesen, um
rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Informationspflicht
bei Einzelbuchungen
Mit
dem neuen Artikel 5a werden Händler verpflichtet, Reisende deutlich darauf
hinzuweisen, wenn eine Buchungskombination nicht unter den Schutz einer
Pauschalreise fällt. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher darüber, welche
Art von Reiseleistung tatsächlich gebucht wird.
Der
VIR unterstützt diesen Ansatz grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass die
praktische Umsetzung in digitalen Buchungsprozessen noch Fragen aufwerfen
könnte.
„Transparenz
für Verbraucherinnen und Verbraucher ist richtig und wichtig. Entscheidend wird
aber sein, dass die Umsetzung dieser Informationspflicht in digitalen
Buchungsprozessen praktikabel bleibt“, betont Buller.
Der
Verband kündigte an, sich im Rahmen der nationalen Umsetzung dafür einzusetzen,
dass die Regelungen technisch umsetzbar bleiben und gleichzeitig klare
Informationen für Reisende gewährleisten.
Neue
Regelungen zu Kündigungen bei Krisen
Auch
die Bestimmungen zur kostenfreien Kündigung bei unvermeidbaren und
außergewöhnlichen Umständen wurden im Gesetzgebungsverfahren überarbeitet. Zwar
wurden frühere Vorschläge abgeschwächt, dennoch sieht der VIR wirtschaftliche
Folgen für die Branche.
Die
stärkere rechtliche Verankerung einer vorausschauenden Bewertung von
Krisensituationen könnte dazu führen, dass Reiseveranstalter künftig höhere
Ausfallrisiken einkalkulieren müssen.
„Die
neue Regelung stärkt zwar die Rechtssicherheit, verschiebt aber gleichzeitig
zusätzliche Risiken auf die Veranstalter. Diese Risiken werden sich langfristig
auch in der Preisgestaltung widerspiegeln können“, sagt Buller.
Strukturproblem
bei Erstattungen bleibt bestehen
Kritisch
sieht der VIR weiterhin eine strukturelle Schwäche der Richtlinie, die bereits
während der COVID-19-Pandemie sichtbar wurde. Bei massenhaften Reiseabsagen
müssen Reiseveranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten,
erhalten ihr Geld von Hotels oder Fluggesellschaften jedoch häufig erst
deutlich später zurück.
Damit
verbleibt das Liquiditätsrisiko weiterhin bei den Veranstaltern. Das neu
eingeführte freiwillige Gutscheinsystem bewertet der Verband zwar als
sinnvollen Ansatz, sieht darin jedoch keine ausreichende Lösung für systemische
Krisensituationen.
„Die
Pandemie hat gezeigt, dass wir für extreme Krisensituationen ein strukturelles
Instrument brauchen. Diese Lücke bleibt leider weiterhin bestehen“, so Buller.
Nach
der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss die Richtlinie noch formal vom
Rat der Europäischen Union bestätigt und anschließend im Amtsblatt der EU
veröffentlicht werden. Danach haben die Mitgliedstaaten rund 28 Monate Zeit für
die nationale Umsetzung. In Deutschland könnte die Anwendung der neuen
Regelungen daher voraussichtlich ab dem Jahr 2029 beginnen.
Bildnachweis:
© VIR
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