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Hitze, Brände und Reiseplanung: Was Karten und Daten verraten
„Wir beobachten in den letzten Jahren in der Tat, dass es im Hochsommer vermehrt zu Bränden und Hitzeperioden vor allem im östlichen Mittelmeer kommt. Auch wenn dies Urlauber nicht davon abhalten sollte, Reisen in den Monaten Juli und August zu buchen, sollten sie sich bei ihrer Planung jedoch zumindest dessen bewusst sein“, erklärt Samed Kizgin, Chief Content Officer von A3M. „Im Früh- und Spätsommer nimmt das Risiko naturgemäß ab.“
A3M-Karte: Hitzewellen und Waldbrände im Juli und August 2024
Eine Analyse von A3M zeigt: In den Sommermonaten Juli und August 2024 traten Hitzewellen der unternehmenseigenen Stufen 2 bis 5 nicht nur in Südeuropa, sondern auch in Nord- und Mitteleuropa auf – vereinzelt bis in den Nordosten Deutschlands.
Die A3M-Waldbrandkarten belegen dagegen eine klare Konzentration der Brände im gleichen Zeitraum vor allem im östlichen Mittelmeer. Bei der folgenden Karte handelt es sich um Ereignisse der unternehmenseigenen Stufen 3 bis 5.
Verändertes Reiseverhalten: Sicherheit vor Naturgefahren rückt in den Fokus
Laut einer repräsentativen HolidayCheck-Studie zum Reisen in Zeiten des Klimawandels ist die Sicherheit vor Naturkatastrophen für 80 Prozent der Deutschen und die Sicherheit vor extremen Wetterereignissen für 79 Prozent der Deutschen bei der Planung einer Reise wichtig. Mehr als die Hälfte der Reisenden würde demnach bestimmte Reisegebiete, die in den letzten Jahren mit extremen Wetterereignissen konfrontiert waren, sowie bestimmte Reisemonate wegen zu großer Hitze und Brandgefahr von vornherein meiden.
„Reisende sollten sich bewusst damit auseinandersetzen, wie viel Hitze sie im Urlaub vertragen – denn ab bestimmten Temperaturen ist körperliche Aktivität schlichtweg nicht mehr ratsam“, sagt Nina Hammer, Pressesprecherin von HolidayCheck. „Zwar sind medizinische Notfälle selten, doch bei extremen Wetterlagen bietet eine Pauschalreise ein wichtiges Sicherheitsnetz: Der Veranstalter kümmert sich im Ernstfall um die Rückreise. Eine Erstattung des Reisepreises ist allerdings nicht vorgesehen.“
Fünf Tipps vom Reiseprofi: So reisen Urlauber sicher durch den Hitzesommer
Pauschalreise statt Einzelbuchung: Pauschalreisende sind bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Bränden oder Evakuierungen besser geschützt. Reiseveranstalter bieten häufig flexible Umbuchungs- oder Stornomöglichkeiten und sorgen für Ersatzunterkünfte oder Rücktransporte.
Sich informieren und Risiken einschätzen: Urlauber informieren sich auf der Seite des Auswärtigen Amts sowie auf Veranstalter-Seiten gezielt über mögliche Risiken. Portale wie HolidayCheck bieten Urlauber-Foren und aktuelle Erfahrungsberichte anderer aus den Zielregionen.
Warnsignale des Körpers ernst nehmen: Ein trockener Mund, Schwindel, Kopfschmerzen oder Übelkeit können erste Anzeichen für einen Sonnenstich oder Hitzeschlag sein. Dann heißt es: raus aus der Sonne, kühlen, Flüssigkeit zuführen und im Zweifel ärztlichen Rat einholen. Wichtig ist, Warnsignale nicht zu ignorieren – besonders bei Kindern oder älteren Menschen.
Flex-Angebote und Reiseschutz buchen: Flexible Tarifoptionen, Reiserücktrittsversicherungen und eine gute Absicherung gegen außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen sind bei jeder Buchung empfehlenswert.
Was machen Urlauber, wenn sie bereits gebucht haben und dann passiert etwas vor Ort? Das gilt rechtlich bei Hitzewellen, Waldbränden, Überschwemmungen und Dürre:
Extreme Hitze: Allein hohe Temperaturen gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Reiserechts. In südlichen Urlaubsländern sind Temperaturen über 40 Grad im Sommer nicht ungewöhnlich und stellen daher keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung dar. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Hitze zu erheblichen Beeinträchtigungen führt, wie z. B. Stromausfällen oder Ausfällen der Klimaanlage, die nicht behoben werden können. In solchen Fällen kann eine Reisepreisminderung möglich sein, sofern der Veranstalter nicht rechtzeitig Abhilfe schafft.
Waldbrände: Wenn Waldbrände unmittelbar den Urlaubsort oder die Unterkunft bedrohen und dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise entsteht, kann dies als außergewöhnlicher Umstand gelten. In solchen Fällen ist eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise möglich. Die bloße Angst vor möglichen Bränden reicht jedoch nicht aus; es muss eine konkrete Gefährdung vorliegen.
Überschwemmungen: Bei akuten Überschwemmungen am Urlaubsort, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, besteht die Möglichkeit, die Pauschalreise kostenfrei zu stornieren. Wichtig ist, dass die Beeinträchtigung unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist. Eine bloße Befürchtung reicht nicht aus.
Dürre und Wassermangel: Dürreperioden, die zu Einschränkungen wie leeren Pools oder Wasserknappheit führen, gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Solche Beeinträchtigungen können jedoch als Reisemängel betrachtet werden, die eine Preisminderung rechtfertigen, sofern sie erheblich sind und nicht behoben werden. Ein Beispiel wäre ein leerer Pool, der laut Frankfurter Tabelle eine Minderung von 10–20 % des Reisepreises rechtfertigen kann. Weitere Infos finden Interessierte hier.
Reiserücktrittsversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel nicht bei extremen Wetterbedingungen. Sie leistet meist nur bei unerwarteten, schweren Erkrankungen oder anderen in den Versicherungsbedingungen genannten Gründen. Empfindlichkeit gegenüber Hitze oder die Angst vor Naturkatastrophen sind normalerweise nicht abgedeckt.
Bildnachweis: © AA
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