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Deutschland
Bundesrat beschließt Abschaffung der nationalen PtL-Quote
Luftverkehr wird ab 2026 von nationaler Sonderbelastung entlastet
Bundesrat beschließt Abschaffung der nationalen PtL-Quote

Der Bundesrat hat die Abschaffung der nationalen Power-to-Liquid-Quote im Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2026 außer Kraft. Zuvor hatte bereits der Bundestag am 4. Dezember den Weg dafür freigemacht. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt die Entscheidung und sieht damit einen energie- und klimapolitischen Fehlweg beendet.

Nach Auffassung des BDL hätte die nationale PtL-Quote den Luftverkehr in Deutschland mit einer europarechtswidrigen Sonderbelastung konfrontiert. Deutsche Airlines und Flughäfen wären dadurch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit erheblich geschwächt worden, ohne dass ein messbarer Beitrag zum Klimaschutz erzielt worden wäre. Die verpflichtende Beimischung von E-Kerosin bei Starts an deutschen Flughäfen ab 2026 hätte angesichts fehlender Verfügbarkeit faktisch zu Strafzahlungen geführt.

Kritik an nationalem Alleingang

BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang ordnet die Entscheidung ein: „Kurz vor dem Jahresende wird die Luftverkehrswirtschaft von einer realitätsfernen, europarechtswidrigen Sonderbelastung befreit, die deutschen Airlines und Flughäfen massive Wettbewerbsnachteile beschert hätte – ohne jeden messbaren Klimanutzen. Die nationale PtL-Quote war von Anfang an falsch. Da es faktisch kein verfügbares PtL gibt, hätte sie nichts anderes bedeutet als Strafzahlungen für die Branche. Klimaeffekte: null. Kosten: enorm.“

Die nun aufgehobene Vorgabe sei daher folgerichtig und überfällig. Zugleich zeige der Vorgang, wie problematisch nationale Sonderwege im Klimaschutz sein können, insbesondere in einem international geprägten Markt wie dem Luftverkehr.

EU-Regelwerk als wirksamer Rahmen

Mit der ReFuelEU-Aviation-Verordnung existiert aus Sicht des BDL bereits ein verbindlicher europäischer Rahmen für den Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe. Die aktuelle EU-Vorgabe von zwei Prozent nachhaltigem Flugkraftstoff, vor allem biogenes SAF, führe bereits zu höheren Treibhausgaseinsparungen als die deutsche PtL-Quote es hätte leisten können.

Gleichzeitig verweist der Verband auf die Marktrealität: In Europa gibt es bislang keine Produktionsanlagen für PtL im industriellen Maßstab. Vor diesem Hintergrund fordert der BDL eine grundlegende, wettbewerbsneutrale Anpassung der europäischen Klimaschutzregelungen, da diese europäische Unternehmen stark belasten, während internationale Wettbewerber weitgehend ausgenommen bleiben.

Forderung nach marktfähigen Lösungen

„Klimaschutz im Luftverkehr gelingt nur mit verlässlichen, marktfähigen und international abgestimmten Instrumenten“, betont Dr. Joachim Lang. Dazu gehöre auch, dass die Bundesregierung ausreichende finanzielle Mittel für den Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitstellt, etwa aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems. Nur so lasse sich Klimaschutz wirksam mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit verbinden.

Bildnachweis: © AA


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