Arztbesuch im Urlaub: Was gesetzlich Versicherte beachten sollten - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Arztbesuch im Urlaub: Was gesetzlich Versicherte beachten sollten
Viele Reisende gehen davon aus, dass ihre gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland uneingeschränkten Schutz bietet.
Arztbesuch im Urlaub: Was gesetzlich Versicherte beachten sollten

Doch dieser Irrglaube kann teuer werden. Der ADAC rät dringend zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, denn ohne zusätzlichen Schutz können schnell hohe Kosten entstehen – vor allem bei Behandlungen in privaten Kliniken oder durch Hotelärzte, deren Rechnungen häufig überhöht und schwer nachvollziehbar sind.

Hotelarzt statt Kassenarzt: Eine riskante Umleitung

Gerade in beliebten Urlaubsländern wie der Türkei werden Reisende oft gezielt zu Hotelärzten oder in Privatkliniken weitergeleitet, wo die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht akzeptiert wird. Eine kostengünstige Versorgung durch öffentliche Einrichtungen wird den Urlaubern meist verschwiegen. Stattdessen werden sie unter Druck gesetzt, sofort zu zahlen – in einigen Fällen wird sogar der Reisepass als Sicherheit einbehalten.

„In der Hauptreisezeit erleben wir vermehrt solche Fälle“, berichtet Sascha Petzold, Schadenvorstand der ADAC Versicherung AG. „Selbst bei banalen Erkrankungen fällt die Rechnung oft höher aus als erwartet.“ Während dies im Einzelfall noch verkraftbar sei, werde es bei stationären Notfällen schnell problematisch. Denn dann werde aus der gesundheitlichen Notlage ein lukratives Geschäft – nicht nur für private Ärzte, sondern auch für Hotelpersonal oder Taxifahrer, die für die Vermittlung Provisionen erhalten. Die Leidtragenden sind die Patienten, die auf den Kosten sitzenbleiben.

Warum eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist

Die EHIC gilt ausschließlich für Behandlungen bei öffentlichen Ärzten und Kliniken. Private Leistungen werden nur teilweise oder gar nicht erstattet.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten, die in Deutschland für eine vergleichbare Behandlung angefallen wären. Den Differenzbetrag muss der Patient selbst tragen.

Rettungseinsätze – etwa per Hubschrauber nach einem Unfall – werden nicht übernommen und können mehrere tausend Euro kosten.

Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist mit der EHIC grundsätzlich nicht abgedeckt.

ADAC Mitglieder mit einer Auslandskrankenversicherung (oder einer Plus-/Premium-Mitgliedschaft) profitieren von einem besonderen Service: Über den reisemedizinischen Informationsdienst des ADAC kann weltweit einer von über 20.000 zertifizierten Ärzten in 75 Ländern vermittelt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Versicherung – der Patient muss nichts vor Ort zahlen. Der Service ist telefonisch unter +49 89 76 76 77 sowie über die ADAC Medical App erreichbar.

Besonderheit Türkei: EHIC nicht gültig

In der Türkei wird die Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkannt. Wer dennoch gesetzlich abgesichert sein möchte, benötigt vor der Reise ein spezielles Formular (T/A 11), das bei der eigenen Krankenkasse angefordert werden muss. Ohne dieses Dokument müssen Behandlungen in der Regel privat gezahlt werden – eine Rückerstattung ist dann schwierig und häufig nur teilweise möglich.

Kostenbeispiel: Durchfallbehandlung

Ein einfacher medizinischer Fall wie eine Durchfallerkrankung kann im Urlaub schnell teuer werden:

In Deutschland kostet eine Behandlung inklusive Untersuchung, Infusion und Medikamente (z.B. Imodium, Elektrolyte) zwischen 35 und 75 Euro.

In einer türkischen Privatpraxis fallen dafür zwischen 280 und 380 Euro an – die direkt vor Ort bezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann die Rechnung noch deutlich höher ausfallen.

Fazit: Wer ohne Auslandskrankenschutz reist, riskiert hohe Kosten und unnötigen Stress – auch bei harmlosen Erkrankungen. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz ist daher keine Kür, sondern eine kluge Vorsichtsmaßnahme.

Bildnachweis: © ADAC


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