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ADAC warnt: Ausländische Bußgelder nicht ignorieren – Vollstreckung auch in Deutschland möglich
Rabatte bei schneller Zahlung können helfen – Skandinavien, Schweiz und Niederlande besonders teuer.
ADAC warnt: Ausländische Bußgelder nicht ignorieren – Vollstreckung auch in Deutschland möglich

Wer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen – und sollte diese keinesfalls ignorieren. Wie die Juristen des ADAC mitteilen, können Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sowie aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden.

Besonders tief in die Tasche greifen müssen Verkehrssünder in Skandinavien, der Schweiz und den Niederlanden. Für eine Überschreitung von 20 km/h werden beispielsweise in Norwegen mindestens 610 Euro fällig, in den Niederlanden 225 Euro und in Schweden 215 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland liegt das Mindestbußgeld für diesen Verstoß bei 60 Euro.

Auch Alkohol am Steuer wird europaweit streng geahndet. In der Schweiz drohen ab 0,5 Promille mindestens 635 Euro Bußgeld, in Polen ab 0,2 Promille 600 Euro. Noch strenger sind Norwegen (ab 560 Euro bei 0,2 Promille) und Italien (ab 545 Euro bei 0,5 Promille). In Deutschland werden bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.

Wer falsch parkt, zahlt in den Niederlanden ab 120 Euro, in Ungarn bis zu 390 Euro und in Estland bis zu 200 Euro – auch das deutlich mehr als in Deutschland (10 bis 110 Euro). Besonders teuer wird die Nutzung eines Handys am Steuer: In Norwegen kostet der Verstoß 875 Euro, in den Niederlanden 430 Euro – in Deutschland beginnt das Bußgeld bei 100 Euro.

Ein Lichtblick: Viele Länder gewähren Rabatte bei schneller Zahlung. In Spanien sinkt das Bußgeld bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen um 50 Prozent, in Italien gibt es bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen 30 Prozent Nachlass.

Seit dem 1. Mai 2024 können auch Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden – ab einem Betrag von 70 Euro, bei Österreich sogar ab 25 Euro. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Private Inkassofirmen dürfen solche Forderungen in Deutschland nicht eintreiben.

Allerdings: Punkte oder Fahrverbote gelten weiterhin nur im Land des Verstoßes. Ein Eintrag im Flensburger Punkteregister bleibt aus – vorerst. Denn die EU plant bereits, Fahrverbote grenzüberschreitend durchzusetzen.

Weitere Informationen stellt der ADAC auf seiner Website zur Verfügung.

Bildnachweis: © ADAC


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