Tourexpi
Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann 194
Länder auf der Welt ohne ein Visum bereisen. Damit gehört er neben den
Reisepässen von Frankreich, Italien, Japan, Singapur und Spanien zu den
mächtigsten Pässen weltweit. Wer wie lange wohin mit dem kleinen bordeauxroten
Büchlein reisen darf und welche Neuerungen das Beantragen des Passes ab
nächstem Jahr erleichtern, erklären die ARAG Experten. Zudem nennen sie einige
Möglichkeiten, wie Reisende trotz abgelaufenem Pass nicht auf ihren Urlaub
verzichten müssen.
Der deutsche Reisepass
Für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union
benötigt man einen Reisepass. Der Personalausweis genügt hier nicht. Übrigens:
Auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland genügt der
Personalausweis seit dem Brexit im Oktober 2021 nicht mehr. Der elektronische
Reisepass (ePass) ist zehn Jahre gültig, wenn man 24 Jahre oder älter ist;
ansonsten beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
kann der Pass nicht verlängert, sondern muss neu beantragt werden. Da einige
Reiseländer bei Einreise eine Restgültigkeit von sechs Monaten verlangen, raten
die ARAG Experten, spätestens sechs Monate vor Ablauf einen neuen Pass zu
beantragen. Nähere Auskunft zu den Vorschriften in einzelnen Ländern erteilt
das Auswärtige Amt. Auf der Datenkarte des Reisepasses befindet
sich seit 2017 ein kontaktloser Chip. Darauf enthalten sind die persönlichen
Daten aus dem Passbuch, das biometrische Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke
des Passinhabers. Der ePass kostet für Personen ab 24 Jahren 70 Euro, ansonsten
37,50 Euro.
Oh Schreck, der Pass ist weg
Wer seinen Pass verliert oder wem er gestohlen
wird, dem raten die ARAG Experten, sich umgehend bei der Polizei oder in
einem Bürgeramt zu
melden. Kommt der Pass im Ausland abhanden, sollten sich Reisende auch dort bei
der örtlichen Polizei melden, denn für das Ausstellen von Ersatzdokumenten ist
in der Regel das Polizeiprotokoll nötig. Zudem sollten sich Betroffene bei
der Auslandsvertretung im jeweiligen Reiseland melden, um
die nächsten Schritte zu klären.
Übrigens: Findet sich das Dokument zwischenzeitlich
wieder an, muss auch das Wiederauffinden persönlich beim Bürgeramt gemeldet
werden, damit der Suchauftrag aus der polizeilichen Sachfahndungsdatei wieder
gelöscht werden kann. Anschließend kann der Pass bis zum Ablauf innerhalb
Deutschlands wieder normal genutzt werden. Ob und wie problemlos die Nutzung
nach Wiederauffinden im Ausland ist, lässt sich nicht so einfach sagen. Je nach
Reiseland können ausländische Behörden wiedergefundene Dokumente einziehen oder
nicht anerkennen. Daher raten die ARAG Experten, auf die Nutzung solch eines
Passes zu verzichten und nach der Rückkehr nach Deutschland einen neuen Pass zu
beantragen.
Der Express-Reisepass
Ist der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar,
gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die
Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal
ausgestellte Pass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Benötigt
werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein
Identitätsnachweis. Das können der Personalausweis, der abgelaufene Reisepass
oder eine Geburtsurkunde sein. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin,
dass die Express-Variante teurer wird. Hier wird ein Zuschlag von 32 Euro
erhoben.
Der vorläufige Reisepass
Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass
ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu
gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der
enthält keinen Chip und gilt nur für ein Jahr. Auch hierfür wird ein aktuelles
biometrisches Lichtbild sowie ein Ausweisdokument benötigt. Allerdings ist dies
ein absolutes Notdokument, was nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann
man laut ARAG Experten beispielsweise damit nicht in die USA einreisen. Die Gebühren
für den vorläufigen Reisepass betragen 26 Euro.
Der Last-Minute-Pass
Die Bundespolizei hilft in allerletzter Minute und
stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus.
Dienststellen findet man beispielsweise an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg
und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient laut ARAG Experten ein
abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder
vorläufiger Reisepass – oder ein Führerschein mit Foto. Dieses Dokument gilt
nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Neben
den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erkennen übrigens auch einige
andere Länder wie z. B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für
die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei hingegen kann man damit
nicht einreisen. Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis vorher online
über die Homepage der Bundespolizei beantragen und am Flughafen
oder bei einer der anderen hinterlegten Dienststellen abholen. Die Kosten für
das Dokument belaufen sich laut Information der ARAG Experten auf acht Euro.
Wie reisen Doppelstaatler?
Wer zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, sollte laut
ARAG Experten mit einem deutschen Reisepass oder Personalausweis reisen, wenn
es sich um die Einreise nach oder die Ausreise aus Deutschland handelt. Wer als
Doppelstaatler in den anderen Staat reist, dessen Angehörigkeit er ebenfalls
besitzt, sollten die nationalen Dokumenten des anderen Staates nutzen. Daher
ist es in der Regel ratsam, zwei gültige Reisepässe zu haben.
Wann sind zwei Reisepässe sinnvoll?
In einigen Staaten könnte es Probleme bei der
Einreise geben, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass der Pass-Inhaber zuvor
einen anderen Staat bereist hat. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein,
einen zweiten Pass zu beantragen. Dafür müssen Betroffene die Reisepläne
nachweisen, beispielsweise durch Flugtickets, Bestätigung durch den Arbeitgeber
oder Korrespondenz mit einem Geschäftspartner. Auch für Weltreisende besteht
die Möglichkeit, sich einen Zweitpass ausstellen zu lassen. Sind Weltenbummler schon
unterwegs, sollten sie sich nach Auskunft der ARAG Experten an eine
Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes wenden.
Bald schneller zum Reisepass
Durch Digitalisierung und Entbürokratisierung soll
man ab Mai 2025 schneller zum Reisepass kommen. Dann genügt ein digitales
Passbild zur Beantragung. Dazu sollen sogar Selbstbedienungsstationen in den
Behörden aufgestellt werden. Zudem entfallen einige unbequeme Wege, da man sich
Reisepässe (und auch Personalausweise) per postalischer Direktzustellung
schicken lassen darf. Dafür ist laut ARAG Experten allerdings eine inländische
Meldeanschrift des Antragstellers nötig. Um rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer
ein neues Dokument zu beantragen, gibt es ab 2025 eine elektronische Erinnerung
per E-Mail.
Kinderreisepass
Seit 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht
mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Stattdessen kann
nach Information der ARAG Experten ein elektronischer Reisepass mit längerer
Gültigkeitsdauer beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann. Für
Reiseziele innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis. Bestehende Kinderreisepässe sind weiterhin
sechs Jahre gültig und dürfen noch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weitergenutzt
werden.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
Bildnachweis:
© ARAG
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