Tourexpi
Das
Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt.
Einfuhr
von Waren nach Deutschland aus einem anderen EU-Land
Die
gute Nachricht vorweg: Innerhalb der EU gibt es keine Zölle mehr. Wer also ein
neues Kleid, Schuhe, Gewürze oder sonstige Dinge für den persönlichen Ge- und
Verbrauch mitbringen möchte, kann dies problemlos tun.
Doch
Achtung: Für Genussmittel wie Tabak, Kaffee oder Alkohol sollten bestimmte
Richtmengen für den Eigenbedarf eingehalten werden. Sonst droht bei einer
Kontrolle möglicherweise Ärger. Waren, die über die Richtmengen hinausgehen,
müssen nachversteuert werden, wenn Sie nicht nachweisen können, dass die
gesamte Menge für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Dies führt zu
Diskussionen und macht den Preisvorteil des Kaufs im Ausland in der Regel
zunichte.
Wer
zum Beispiel aus dem Tschechien-Urlaub nach Deutschland Tabak mitbringen
möchte, darf 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak und
800 Rauchportionen (Sticks zur Inhalation von Aerosol oder Rauch) sowie 1 Liter
Substitute (Liquids für E-Zigaretten) für den Eigenbedarf nach Deutschland
einführen. Für Alkohol gelten 10 Liter Spirituosen (z. B. Whisky, Wodka,
Likör), 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, Portwein, Marsala), 60
Liter Schaumwein und 110 Liter Bier als Richtwert für den Eigenbedarf. Für Wein
gibt es in Deutschland keine Beschränkung. Und wer seine morgendliche
Kaffeeroutine z. B. mit italienischem Kaffee zu Hause beibehalten möchte, der
sollte die Richtmenge von 10 kg Kaffee und 10 kg kaffeehaltige Waren beachten.
Gut
zu wissen: Die oben genannten Freimengen für Deutschland gelten pro
Person. Dafür gibt die EU Richtwerte vor, die von den Mitgliedstaaten nicht
unterschritten werden dürfen. Sie können aber höhere Mengen erlauben. D.h. bei
Einreise von Deutschland in ein anderes EU Land oder einem Transit können
abweichende Regelungen gelten. Zudem gibt es in einigen EU-Ländern andere
Altersgrenzen für Alkohol. Informieren Sie sich daher am besten bei den zuständigen Zollbehörden,
was in der konkreten Länderkombination gilt.
Einfuhr
von Medikamenten nach Deutschland aus einem anderen EU-Land
In
manchen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, sind viele Medikamente
günstiger als in Deutschland. Hier darf bei der Einfuhr der Eigenbedarf für
maximal drei Monate nicht überschritten werden. Auch hier gilt: in einigen
Ländern der EU erhalten Sie Nahrungsergänzungsmittel und andere Präparate frei
zum Kauf, die in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen. Ob und unter
welchen Bedingungen Sie diese einführen dürfen, richtet sich alleine nach
deutschem Recht.
Goldschmuck
aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einführen
Wenn
Sie Gold und Edelsteine aus einem anderen EU-Land mitbringen möchten, ist dies
bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro problemlos möglich. Höhere Beträge
müssen Sie beim deutschen Zoll auf Nachfrage mündlich anmelden. Bedenken Sie
aber: In vielen EU-Ländern gibt es Bargeld-Obergrenzen,
d. h. Barzahlungen sind nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich.
Am
Strand gefundene Muscheln oder Korallen
Darf
ich am Strand gefundene Muscheln oder Korallen einfach so mitnehmen? Nicht
immer, denn diese können dem Artenschutz unterliegen. Und dann wäre eine
behördliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Informieren Sie sich bei Artenschutz online über
die gängigen Vorschriften.
Auch
sonst heißt es: Nicht alles, was man kaufen kann, ist auch erlaubt. Dies
gilt insbesondere für Feuerwerkskörper, Kulturgüter, Antiquitäten, Waffen,
Pflanzenschutzmittel und Medien mit jugendgefährdenden und verfassungswidrigen
Inhalten.
Kraftstoff
in Reservekanistern aus anderen EU-Ländern nach Deutschland mitbringen
Mitunter
sind die Kraftstoffpreise in anderen EU-Ländern für deutsche Urlauber
attraktiv. Und manch einer kommt auf die Idee, nicht nur das Auto vollzutanken,
sondern den Kraftstoff auch noch in Reservekanister abzufüllen und mitzunehmen.
Dabei wird eine Menge von bis zu 20 Litern zur Mitnahme nach Deutschland vom
deutschen Zoll nicht beanstandet. Allerdings empfiehlt es sich aus Gründen der
Sicherheit, nicht mehr als 10 Liter im Auto mitzuführen.
Aber
Achtung: Bevor Sie die deutsche Grenze passieren, müssen Sie den
Kraftstoff im Urlaubsland transportieren. Dabei gelten, je nach EU-Land,
unterschiedliche Regelungen: In Frankreich, Italien und Spanien dürfen Sie 10
Liter im Reservekanister haben. In Liechtenstein und der Schweiz sind es 25
Liter. Anders in Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Kroatien und Luxemburg;
hier ist die Mitnahme komplett verboten.
Einreise
aus Sondergebieten der Europäischen Union
Für
manche Gebiete der Europäischen Union gibt es Sonderregelungen. So zum Beispiel
für die Kanarischen Inseln, Helgoland, Nord-Zypern oder die Überseedepartements
Frankreichs. Wir empfehlen dringend, sich vor der Rückreise auf der Internetseite des deutschen Zolls über die
genauen Reisefreimengen zu informieren.
Einfuhr
von Waren nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land (Drittland)
Auch
bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten Freimengen für Tabak, Alkohol und Kaffee. Vorsicht
ist geboten, wenn Sie Wurst oder Käse aus dem Urlaub mitbringen möchten. Denn
die Einfuhr ist nur sehr eingeschränkt erlaubt.
Souvenirs
sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro einfuhrabgabenfrei. Hierzu zählen
auch Tabak-Substitute wie Liquids für E-Zigaretten. Bei See- und Flugreisen
liegt der Gesamtbetrag bei 430 Euro. Achtung: Wer das 15. Lebensjahr noch nicht
erreicht hat, darf maximal Waren im Wert von 175 Euro mitbringen. Diese Summen
sind schnell erreicht. Liegen Sie darüber, müssen Sie auf jeden Fall durch den
Zoll. Der rote Ausgang ist am Flughafen dann der richtige.
Abgaberechner
des Zolls
Wenn
Sie genau wissen möchten, was und wieviel Sie aus dem jeweiligen Urlaubsland
mitbringen dürfen, können Sie den Abgaberechner des deutschen Zolls nutzen.
Auf
der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland finden Sie
weitere Informationen
rund um das Thema Zoll und Reisefreimengen in der
EU.
Bildnachweis:
© AA
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