Tourexpi
Schmutzige
Wohnräume, Schimmelflecken, Müll, freiliegende Leitungen, defekte Wasserrohre
sind nur einige Probleme, mit denen Urlauber, insbesondere aus
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen zu kämpfen haben. Das
Europäische Verbraucherzentrum klärt auf.
Eigentlich
sollte es ein entspannter Urlaub an der dänischen Küste werden: ein gemütliches
Ferienhaus, idyllisch gelegen und bestens ausgestattet – so versprachen es
Katalog und Bilder des Online-Anbieters.
Doch bei der Ankunft erlebten die Urlauber eine böse Überraschung: Schon der
Außenbereich des Hauses war durch Müll des Vormieters in der offenen
Garageneinfahrt, Fliegen, Zigarettenstummel und leere Flaschen auf dem Balkon
alles andere als einladend. Drinnen sah es nicht viel besser aus: Ein extrem
verdreckter Kühlschrank, Schimmel-Flecken an den Wänden und ein feuchter,
penetranter Rauchgeruch – obwohl das Haus als Nichtraucherobjekt beworben
worden war. Das Haus war für die Feriengäste schlicht und ergreifend
unbewohnbar. Verärgert und enttäuscht reisten sie nach einem Tag wieder ab.
Probleme
bei der Rückzahlung trotz offensichtlicher Mängel
Wer
nun glaubt, dass die rechtliche Lage klar und die Erstattung des Mietpreises
kein Problem sei, liegt leider falsch. Denn eine abweichende Beschreibung und
sogar offensichtliche Mängel allein reichen meist nicht aus, um problemlos eine
Rückzahlung zu erhalten. „Unbedingt nötig ist es, Beschwerden sehr schnell,
meist innerhalb von 24 Stunden, dem Anbieter zu melden. Wer einfach abreist,
hat von vornherein das Nachsehen. Der Anbieter muss zumindest die Chance
bekommen, die Mängel zu beseitigen, beispielsweise durch den Umzug in ein
anderes Haus“ sagt Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum
Deutschland.
Aber
auch, wer sich, wie in unserem Fall, korrekt verhält, muss mit Hürden rechnen.
Denn der verzweifelte Versuch der Feriengäste, den Anbieter zu erreichen,
schlug ohne eigene Schuld fehl. Die Notfallnummer war am Anreisetag, einem
Sonntag, nämlich nicht besetzt. Daher reklamierten sie schriftlich einen Tag
später und erhielten nach vier Wochen die Ablehnung des Anbieters: Die Mängel
seien nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet worden.
Leider
garantiert auch das Einhalten der Meldefrist keine Sicherheit. Dem Europäischen
Verbraucherzentrum Deutschland liegen Fälle vor, in denen zwar Servicekräfte
vor Ort anrückten, die Reinigung aber eher oberflächlich erfolgte, z. B. mit
Chlorspray. Die eigentlichen Probleme, wie beispielsweise Schimmel, blieben
aber weiterhin bestehen. Auch müssen Urlauber damit rechnen, dass die Anbieter
nicht alles, was die Gäste stört, auch anerkennen und eine Rückzahlung im
Ergebnis nur sehr gering ausfällt, wenn überhaupt.
Zu
Gunsten der Verbraucher: Das Europäische Verbraucherzentrums Deutschland konnte
helfen
Für
die Reisegäste ging es am Ende zumindest finanziell gut aus. Da keine Lösung in
Sicht war, nahmen sie Kontakt zum Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland
auf, das ihr Anliegen gemeinsam mit den Kollegen aus Dänemark klären konnte.
„Reisende sollten sich unbedingt vor Buchung eines Ferienhauses darüber
informieren, was sie erwarten kann und wie sie sich im Ernstfall am besten
verhalten“, rät Sabine Blanke. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei Ferienhäusern
gelten die für Pauschalreisen anzuwendenden
Minderungstabellen nicht. Sicher reist, wer beispielsweise vertrauenswürdigen
Empfehlungen folgt. Wenn Familienmitglieder, Freunde, Kollegen oder Bekannte
von einem konkreten Ferienhaus schwärmen, könnte das vielleicht das nächste Reiseziel
sein.
Tipps
für den Umgang mit Mängeln in Ferienhäusern
·
Reisen Sie nicht kommentarlos
ab: Wer ohne zu reklamieren abreist, muss mit dem kompletten Verlust des
Geldes rechnen.
·
Rufen Sie alle Notfallnummern an,
die Sie haben, und verlangen Sie sofortige Beseitigung der Mängel. Eventuell
bietet sich eine Anreise an Werktagen an, da dies die Chance erhöhen kann,
jemanden zu erreichen.
·
Machen Sie Fotos von allen
Mängeln, die Ihnen am und im Haus auffallen. Fotografieren Sie vorsichtshalber
auch die Zählerstände für Strom und Gas.
·
Reklamieren Sie schriftlich, E-Mail
ist ausreichend. Bewahren Sie den Schriftverkehr auf, damit Sie einen
Nachweis haben. Telefonate sind als Nachweis ungeeignet.
·
Bleiben Sie hartnäckig: Vor allem
dann, wenn Sie wissen, dass das Haus nach Ihrer Abreise weitervermietet wurde.
Kleinere Ärgernisse, wie schmutziges Geschirr oder ein Boden mit Laufspuren,
lassen sich oft selbst schnell beheben. Bestehen Sie dann aber darauf, die
Endreinigungsgebühren zu kürzen oder keine zu bezahlen.
·
Denken Sie über Kompromisse
nach: Wenn nur ein Zimmer unbewohnbar ist, versuchen Sie, eine Lösung zu
finden, ohne dass Sie sich sofort eine neue Unterkunft suchen müssen. Bedenken
Sie, dass ein neues Ferienhaus nicht so einfach zu finden ist, wie ein neues
Hotelzimmer. Vor allem in der Hauptsaison.
·
Rechnen Sie mit Mahnungen: wenn
noch offene Geldbeträge in Streit stehen. In einem solchen Fall sollten Sie
zeitnah das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren.
Kostenlose
Hilfe bei Problemen mit Ferienhäusern
Wenn
Sie alleine nicht weiterkommen und das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen
EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich hat, können Sie sich
gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Der Service ist kostenlos.
Bildnachweis:
© KI Generiert via EVD
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