Tourexpi
Das
Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland fasst die wichtigsten Änderungen
zusammen.
Kostenfreie
Sofortüberweisungen in Euro
Ab
dem 9. Januar 2025 müssen Banken in allen 20 Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen
ohne Zusatzgebühren entgegennehmen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird auch der Versand
von Sofortüberweisungen kostenlos sein. Verbraucher können dann rund um die Uhr
in Sekundenschnelle Geld überweisen – ohne zusätzliche Kosten. Für Länder mit anderen
Währungen wie Polen oder Schweden gilt eine längere Übergangsfrist ( Verordnung (EU) 2024/88).
Einheitliches
Ladekabel: USB-C wird Standard
Seit
dem 28. Dezember 2024 ist der USB-C-Anschluss der Standard für alle neuen Kleingeräte
wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und E-Reader. Ab Frühjahr 2026 gilt die Regelung
auch für Laptops. Diese Entscheidung soll nicht nur das Leben der Verbraucherinnen
und Verbraucher erleichtern, sondern auch die Umwelt entlasten ( Richtlinie (EU) 2022/2380).
Verbot
von Amalgam in der Zahnmedizin
Ab
dem 1. Januar 2025 wird Dentalamalgam EU-weit verboten, es sei denn, ein Zahnarzt
hält seine Verwendung in sehr seltenen Fällen für zwingend notwendig. Für bereits
vorhandene Amalgamfüllungen ändert sich nichts. Gesetzlich Versicherte können auf
moderne, zahnfarbene Alternativen ohne zusätzliche Kosten zurückgreifen. In Ausnahmefällen
können sich Mitgliedstaaten bis 30.06.2026 vom Dentalamalgam-Verbot befreien lassen
( Verordnung (EU) 2024/1849).
Elektronische
Einreisegenehmigung für Großbritannien
Ab
dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland und anderen EU-Staaten für
die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die
ETA kostet 10 Pfund (ca. 12 Euro), ist zwei Jahre gültig und digital mit dem Reisepass
verknüpft. Die Beantragung erfolgt online. Die Genehmigung wird innerhalb von 72
Stunden erteilt. Wichtig: Beantragen Sie die ETA nur über die offizielle Seite gov.uk, um erhöhte Gebühren durch Vermittler zu vermeiden.
Nachhaltigkeit
im Alltag: Alttextilien dürfen nicht mehr in den Restmüll
Ab
Januar 2025 tritt eine neue EU-Vorschrift in Kraft, die Verbraucher verpflichtet,
alte Kleidung und andere Textilien wie Bettwäsche, Handtücher etc. nicht mehr in
den Hausmüll zu werfen. Stattdessen müssen sie über Altkleidercontainer gesammelt
und recycelt werden. Damit sollen die enormen Mengen an Textilabfällen reduziert
werden, die bisher überwiegend verbrannt oder deponiert wurden ( Richtlinie 2008/98/EG).
Barrierefreiheit
wird verpflichtend: Der European Accessibility Act
Mit
dem European Accessibility Act (EAA) müssen
ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps,
E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich
sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen
anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz
von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen,
die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Sanktionen rechnen.
Das
EVZ hilft bei Fragen und Problemen
Das
Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert über diese und andere Neuerungen
und steht Verbrauchern bei Fragen oder Problemen kostenlos zur Seite.
Bildnachweis:
© Adobe Stock / Tania
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