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Iberostar hinterlegt zwei Hotels als Sicherheit für Steuerforderung
Hotelgruppe wehrt sich vor Gericht gegen eine Forderung von 64,49 Millionen Euro und sichert den Betrag mit zwei Häusern im Wert von 145 Millionen Euro ab
Iberostar hinterlegt zwei Hotels als Sicherheit für Steuerforderung

Iberostar hat zwei Hotels mit einem Gesamtwert von 145 Millionen Euro als Sicherheit für eine Steuerforderung der spanischen Finanzverwaltung hinterlegt. Damit wird die Vollstreckung einer Forderung von 64,49 Millionen Euro ausgesetzt, während die Hotelgruppe vor der Audiencia Nacional gegen die zugrunde liegende Steuerfestsetzung vorgeht.

Der Rechtsstreit betrifft die Körperschaftsteuer für die Jahre 2016 und 2017. Die Audiencia Nacional hat die von Iberostar angebotene Grundpfandsicherheit akzeptiert und die Vollstreckung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ausgesetzt.

Hotels auf Mallorca und Fuerteventura dienen als Sicherheit

Als Sicherheit dienen der Club Cala Barca auf Mallorca und das Gaviotas Park auf Fuerteventura. Beide Anlagen sind Vier-Sterne-All-inclusive-Hotels.

Der Club Cala Barca liegt in unmittelbarer Nähe des Naturparks Mondragó, das Gaviotas Park direkt am Strand von Jandía. Zusammen werden die beiden Immobilien mit 145 Millionen Euro bewertet und übersteigen damit die strittige Steuerforderung deutlich.

Iberostar behält die Hotels während des Verfahrens. Die Belastung der Immobilien dient dazu, den möglichen Steueranspruch des Staates abzusichern und zugleich eine sofortige Vollstreckung zu verhindern.

55,55 Millionen Euro Steuern plus Zinsen

Nach einem Bericht der spanischen Wirtschaftszeitung „Cinco Días“ setzt sich die Forderung aus 55,55 Millionen Euro Hauptforderung und 8,93 Millionen Euro Verzugszinsen zusammen.

Die staatliche Rechtsvertretung hatte sich zunächst gegen eine Aussetzung der Vollstreckung ausgesprochen. Hilfsweise akzeptierte sie jedoch eine solche Lösung unter der Voraussetzung, dass Iberostar ausreichende Sicherheiten stellt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltung die geforderte Summe einziehen kann, falls die Gerichte letztlich zugunsten des Fiskus entscheiden.

Steuerstreit reicht bis ins Jahr 2019 zurück

Der aktuelle Rechtsstreit geht auf eine 2019 begonnene Steuerprüfung zurück. Die spanische Finanzverwaltung untersuchte dabei die Körperschaftsteuer der Jahre 2014 bis 2017 sowie die Umsatzsteuer für den Zeitraum von 2015 bis 2017.

Im Jahr 2022 erhielt die Hotelgruppe daraus resultierende Steuerbescheide über insgesamt mehr als 115 Millionen Euro zuzüglich Verzugszinsen. Iberostar hatte bestimmte Prüfungsfeststellungen nicht akzeptiert und ging gegen die Forderungen vor.

Bereits im Januar 2023 stellte die Gruppe Immobilien und Hotelbetriebe von Tochtergesellschaften als Sicherheiten für Forderungen der Finanzverwaltung zur Verfügung.

Vollstreckung bleibt vorerst ausgesetzt

Mit der jetzt akzeptierten Sicherheit kann Iberostar den Rechtsstreit über die Forderung von 64,49 Millionen Euro fortführen, ohne den Betrag zunächst zahlen zu müssen. Die beiden Hotels sichern zugleich den Anspruch der Finanzverwaltung für den Fall ab, dass Iberostar vor Gericht unterliegt.

Die Audiencia Nacional weist allerdings darauf hin, dass die vorläufige Aussetzung geändert oder aufgehoben werden kann, falls sich die maßgeblichen Umstände während des Verfahrens verändern.

Quelle: https://www.tourinews.es/resumen-de-prensa/notas-de-prensa-empresas-turismo/iberostar-hipoteca-dos-hoteles-garantia-hacienda-deuda-tributaria-64-millones_4494145_102.html

Bildnachweis: © KI-generierte Illustration


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