Tourexpi
Wenn
der Urlaub mit Ärger am Flughafen beginnt oder endet, haben Verbraucher:innen dank
der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung bei Annullierungen,
Verspätungen ab drei Stunden und bei Überbuchungen. Eine deutliche Mehrheit der
Verbraucher:innen (90 Prozent) erwartet, dass sie angemessen entschädigt wird, wenn
ihr Flug abgesagt wird oder sich verspätet. Das ergab eine repräsentative forsa-Befragung
im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Doch die Fluggastrechte
sind von massiven Einschnitten zulasten der Reisenden bedroht. Die Bundesregierung
muss jetzt auf europäischer Ebene handeln und den bestehenden Schutz verteidigen.
„Flugreisende
müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass sie bei Flugausfall und
Verspätung angemessen entschädigt werden. Die drohenden Änderungen der Fluggastrechte
wären eine ziemliche Bruchlandung für die geltenden Rechte der Flugreisenden“, sagt
Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des vzbv.
„Die
künftige Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die notwendige
Überarbeitung der Fluggastrechte dafür genutzt wird, das bestehende Schutzniveau
gesetzlich zu verankern und auszuweiten“, sagt Gurkmann.
Entschädigung
erst ab fünf Stunden Verspätung
Laut
Änderungsvorschlägen der Europäischen Kommission sollen Flugreisende künftig beispielsweise
erst ab fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch innerhalb der EU haben.
Bei Langstreckenflügen soll diese Schwelle sogar auf zwölf Stunden angehoben werden.
Derzeit besteht für Flugreisende bereits bei einer Verspätung von mehr als drei
Stunden dieser Anspruch, je nach Flugstrecke auf 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro.
„Der
aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission, Flugreisenden erst ab fünf, neun
oder zwölf Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung einzuräumen, ist
eine Zumutung und darf nicht durchkommen. In den meisten Fällen würden dann keine
Ansprüche mehr bestehen und die Flugreisenden leer ausgehen“, sagt Gurkmann.
Das
niederländische Softwareunternehmen Lennoc B.V. hat in Zusammenarbeit mit der
niederländischen Verbraucherschutzorganisation Consumentenbond die Flugdaten der
europäischen Flugunternehmen und Flüge ab Europa für das Jahr 2024 ausgewertet.
Danach würden unter der Annahme der neuen Verspätungsschwellen etwa 85 Prozent der
Reisenden in Verspätungsfällen ihren Anspruch auf eine Entschädigung verlieren.
Großer
Zuspruch für aktuelle Fluggastrechte
Drei
Viertel (75 Prozent) der Befragten geben an, dass die Fluggastrechte ein wichtiger
Erfolg der Europäischen Union sind. 68 Prozent der Verbraucher:innen meinen, dass
die Regelungen die Airlines motivieren, pünktlicher und verbraucherfreundlicher
zu sein.
„Hier
das Rad der bisherigen Erfolge gegen die Interessen der Reisenden zurückzudrehen,
wäre das falsche Signal“, so Gurkmann.
Bildnachweis:
© AA
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