Tourexpi
Der Bundesrat hat heute der Abschaffung des
Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025
zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) und der Deutsche
Tourismusverband (DTV) zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende
Übergangsfrist geschaffen wurde.
„Die Abschaffung des Hotelmeldescheins ist ein wichtiger
Schritt zum notwendigen Bürokratieabbau. Allerdings hätten die damit
verbundenen Konsequenzen für die kommunale Tourismusfinanzierung berücksichtigt
werden müssen“, betont Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.
In vielen Kommunen sind die Hotelmeldescheine eng mit der
Erhebung von Gästebeiträgen und Gästekarten verknüpft. Diese Gelder sind
essenziell für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und der
örtlichen Tourismusstrukturen. „Nur mithilfe der zweckgebundenen Einnahmen
durch die Kurtaxe können die kostenintensiven, systemrelevanten
Gesundheitsinfrastrukturen in den Heilbädern und Kurorten erhalten und
kontinuierlich weiterentwickelt werden“, erläutert Brigitte Goertz-Meissner,
Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes e.V.
Durch die kurzfristige
Abschaffung der Meldepflicht müssen nicht nur Kurorte ihre Satzungen
überarbeiten, um weiterhin verlässlich Einnahmen generieren zu können. Im
vergangenen Jahr entfielen 42 Prozent der statistisch erfassten Übernachtungen
auf Kur- und Erholungsorte sowie Heil- und Seebäder.
„Die jetzt zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus,
um diese Anpassungen vorzunehmen. Daher hatten wir eine angemessene
Übergangsfrist gefordert. Bundestag und Bundesrat sind dieser Forderung nicht
nachgekommen, so dass wir jetzt fürchten, dass nicht alle Kommunen ihre
Satzungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2025 ändern können“,
so Norbert Kunz weiter.
Bildnachweis:
© DTV
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