Tourexpi
Keine
guten Nachrichten für diejenigen, die schon am Freitag in die Winter- oder Faschingsferien
starten: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik
angekündigt – von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr. Bereits in den vergangenen
Tagen kam es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen.
Flugreisende müssen daher mit kurzfristigen Änderungen und Flugausfällen rechnen.
Die ADAC Juristen erklären, welche Rechte Betroffene in diesem Fall haben und ob
sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen können.
Grundsätzlich
haben Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch
auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechte-Verordnung. Eine Ausnahme besteht
jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht kontrollieren
kann.
Ob
ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab:
·
Externe Streiks (zum Beispiel von Flughafenpersonal
oder Fluglotsen): Diese gelten in der Regel als unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
·
Interne Streiks (zum Beispiel des Airline-Personals):
Diese können als unternehmerische Entscheidung gewertet werden. In diesem Fall kann
eine Entschädigungspflicht bestehen.
Unabhängig
von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung
sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte:
·
Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine
alternative Transportmöglichkeit anbieten – wenn nötig per Bahn oder Bus. Falls
sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung
zurückfordern.
·
Betreuungsleistungen: Verpflegung oder
Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier
sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für
Getränke und Mahlzeiten).
Möchte
man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den genannten Rechten die
Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.
Wer
eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden.
Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören
unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen,
falls sich die Ankunft verzögert.
Schnelle
und unkomplizierte Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner.
Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend
machen: Entweder selbst über den ADAC Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC Partners
FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt
werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flu
Bildnachweis:
© Tourexpi mit KI
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