Kreuzfahrten: Verbraucherschützer kritisieren Hürden für alleinreisende Menschen mit Behinderungen - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Kreuzfahrten: Verbraucherschützer kritisieren Hürden für alleinreisende Menschen mit Behinderungen
Gerichte halten zentrale Klauseln von TUI Cruises und MSC Cruises für zulässig – dennoch kippen einige Regelungen
Kreuzfahrten: Verbraucherschützer kritisieren Hürden für alleinreisende Menschen mit Behinderungen

Alleinreisende Menschen mit Behinderungen dürfen laut EU-Recht nur dann eine Begleitperson stellen müssen, wenn dies aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig ist. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gingen die Geschäftsbedingungen zweier Kreuzfahrtanbieter jedoch darüber hinaus. In zwei Klagen gegen MSC Cruises und TUI Cruises wollte der vzbv erreichen, dass entsprechende Beförderungsausschlüsse untersagt werden – weitgehend ohne Erfolg. Die Gerichte erklärten die wesentlichen Klauseln der Anbieter für wirksam, beanstandeten jedoch einzelne Regelungen.

Streitpunkt Begleitperson: MSC Cruises setzt auf weit gefasste Formulierung

Für „Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität“ sah MSC Cruises vor, dass diese von einer Person begleitet werden müssen, die fähig ist, Hilfe zu leisten. Aus Sicht des vzbv suggeriere die Klausel unzulässig, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich nicht allein reisen können. Zudem verschweige sie die Pflicht des Veranstalters, selbst Hilfeleistungen zu erbringen – etwa beim Boarding. Die EU-Richtlinie garantiert einen Beförderungsanspruch und erlaubt eine Begleitperson nur im Ausnahmefall. Das Kammergericht Berlin wertete die Klausel dennoch als wirksam, da sie sich nur auf tatsächlich hilfsbedürftige Reisende beziehe.

TUI Cruises: Kündigung durch den Kapitän bleibt zulässig

Auch TUI Cruises durfte laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg eine Klausel verwenden, wonach der Kapitän den Reisevertrag fristlos kündigen kann, wenn eine Person auf Begleitung angewiesen ist, aber ohne diese reist. Der vzbv kritisierte die Möglichkeit einer Kündigung ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung und sah das Risiko, dass Reisenden mit Behinderungen kurzfristig der Zutritt zum Schiff verweigert werden könnte. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Verantwortung für die Frage der Reisebegleitung bei den Reisenden selbst liege und solche Einschränkungen der Vertragsfreiheit unterfielen.

Erfolge der Verbraucherzentrale in einzelnen Punkten

Ganz erfolglos blieben die Klagen nicht. MSC Cruises darf weder ohne Anlass die Beantwortung eines Gesundheitsfragebogens verlangen noch Reisende bei Weigerung ausschließen. Auch ein ärztliches Attest zur Reisefähigkeit darf das Unternehmen nicht beliebig verlangen.

TUI Cruises wiederum ist nicht berechtigt, Mehrkosten für eine Quarantäne auf die Gäste zu übertragen – selbst dann nicht, wenn die Reederei die Quarantäne nicht verschuldet hat.

Rechtskräftige Urteile mit Signalwirkung

Im Verfahren gegen MSC Cruises erklärte das Kammergericht Berlin vier von zehn beanstandeten Klauseln für unzulässig. Gegen TUI Cruises setzte sich der vzbv bei drei von acht Regelungen durch. Die Urteile könnten künftig Einfluss darauf haben, wie Reiseanbieter den Umgang mit alleinreisenden Menschen mit Behinderungen vertraglich ausgestalten.

Urteil OLG Hamburg vom 1.09.2025, Az. 10 UKl 2/24 (TUI Cruises)

Urteil KG Berlin vom 28.05.2025, Az. 23 UKl 6/24 (MSC Cruises)

Bildnachweis: © AA


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