Tourexpi
Die
EU-Kommission will die klimapolitischen Vorgaben für den Luftverkehr weiter
verschärfen und den Anwendungsbereich des europäischen Emissionshandels
ausweiten. Für Fluggesellschaften in Europa dürfte dies mit zusätzlichen Kosten
verbunden sein. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt
zwar, dass die Kommission zunächst auf eine vollständige Einbeziehung aller in
Europa startenden Flüge verzichtet. Entscheidend sei jedoch, dass die Reform
bestehende Wettbewerbsnachteile nicht weiter verschärfe.
Erstmals
erkennt die EU-Kommission nach Einschätzung des BDL ausdrücklich an, dass
europäische Fluggesellschaften und Drehkreuze gegenüber Wettbewerbern außerhalb
der EU benachteiligt sind. Ebenso werde die Gefahr berücksichtigt, dass
Passagier- und Frachtverkehre an außereuropäische Standorte verlagert werden
könnten. Ob der aktuelle Vorschlag tatsächlich zu faireren Marktbedingungen
führt, hängt jedoch von der weiteren Ausgestaltung ab.
Ausweitung
auf Flüge bis 5000 Kilometer umstritten
Zu
den zentralen Punkten der geplanten Reform gehört die mögliche Einbeziehung von
Flügen zu Zielen innerhalb einer Entfernung von 5000 Kilometern. Aus Sicht des
BDL muss zunächst geklärt werden, ob eine solche Regelung rechtssicher
durchsetzbar ist.
Zudem
dürften keine neuen Verzerrungen zwischen europäischen Fluggesellschaften und
ihren Wettbewerbern in Drittstaaten entstehen. Besonders kritisch wäre eine
Regelung, bei der Verbindungen über Drehkreuze außerhalb Europas geringeren
Klimaschutzkosten unterliegen als vergleichbare Umsteigeverbindungen innerhalb
der EU.
Mögliche
handelspolitische Konflikte mit Ländern wie China, Indien und den USA würden
durch den Kommissionsvorschlag lediglich auf das Jahr 2032 verschoben. Aus
Sicht des Verbandes wäre es konsequenter gewesen, eine vollständige Ausweitung
des europäischen Emissionshandels auf sämtliche ab Europa startenden Flüge ganz
auszusetzen.
Deutsche
Airlines tragen bereits hohe Mehrkosten
Europäische
Fluggesellschaften unterliegen schon heute strengeren klimapolitischen Vorgaben
als zahlreiche Wettbewerber außerhalb der EU. Für deutsche Airlines entstehen
allein durch den Emissionshandel abhängig vom jeweiligen CO₂-Preis jährliche
Mehrkosten von rund 630 Millionen Euro.
Die
Revision des EU-ETS müsse deshalb genutzt werden, um bestehende
Belastungsunterschiede abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer
Fluggesellschaften und Flughäfen langfristig zu sichern. Klimapolitische
Vorgaben sollten stärker an den Bedingungen des internationalen
Luftverkehrsmarktes ausgerichtet werden.
„Maßstab
der Reform müssen faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Luftverkehr
sein. Dass die EU-Kommission die bestehenden Nachteile von EU-Airlines und
-Drehkreuzen nun erstmals anerkennt, ist ein wichtiger Schritt“, erklärt
BDL-Präsident Lars Redeligx. „Entscheidend ist, dass für EU-Airlines keine
zusätzlichen einseitigen Kosten entstehen und die Verlagerung von Verkehr,
Emissionen und Fracht wirksam verhindert wird. Eine vergleichbare Erkenntnis
wünschen wir uns bei der EU-Beimischungsquote für nachhaltige Flugkraftstoffe.“
SAF-Allowances
sollen Preisunterschiede abfedern
Positiv
bewertet der Verband die angekündigte Ausweitung der sogenannten
SAF-Allowances. Diese Zertifikate sollen Fluggesellschaften bei der Nutzung
nachhaltiger Flugkraftstoffe unterstützen und einen Teil der erheblichen
Mehrkosten gegenüber herkömmlichem Kerosin ausgleichen.
Ob
das Instrument den Markthochlauf alternativer Kraftstoffe tatsächlich
beschleunigen kann, hängt nach Einschätzung des BDL vor allem von den
Zuteilungsregeln ab. Notwendig seien langfristig verlässliche, transparente und
faire Rahmenbedingungen für alle betroffenen Unternehmen.
„Europa
kann beim klimafreundlichen Luftverkehr eine führende Rolle übernehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass Klimaschutz, internationale Wettbewerbsfähigkeit
und globale Zusammenarbeit gemeinsam gedacht werden“, betont Redeligx. „Der
Kommissionsvorschlag bietet dafür Ansatzpunkte, muss in den weiteren Beratungen
aber entsprechend ausgestaltet werden.“
CORSIA
als globales Instrument erhalten
Die
Reform des europäischen Emissionshandels darf nach Ansicht des BDL zudem das
internationale Klimaschutzsystem CORSIA nicht schwächen. Das auf Ebene der
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO beschlossene Instrument wurde
2021 eingeführt und soll mit Beginn der verpflichtenden Phase ab 2027 rund 90
Prozent des internationalen Luftverkehrs erfassen.
Eine
Schwächung von CORSIA könnte nicht nur die internationale Wirkung des
Klimaschutzes beeinträchtigen, sondern auch das Vertrauen in die
Verlässlichkeit der Europäischen Union bei globalen Verhandlungen beschädigen.
„Klimaschutz
im internationalen Luftverkehr kann dauerhaft nur mit global abgestimmten
Instrumenten erfolgreich sein“, erklärt Redeligx. „Auch die vorgesehene
Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe muss so ausgestaltet werden, dass sie
den Markthochlauf wirksam unterstützt, ohne europäische Unternehmen zusätzlich
zu belasten.“
Bildnachweis:
© AA
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