Tourexpi
Die
Reform der europäischen Fluggastrechte nimmt auf EU-Ebene weiter Gestalt an. Im
Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen hat die zyprische Ratspräsidentschaft
einen neuen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung EG261
vorgelegt. Nach Einschätzung der Association of Passenger Rights Advocates
(APRA) droht dadurch jedoch eine erhebliche Abschwächung bestehender
Verbraucherrechte.
Im
Mittelpunkt der Kritik stehen geplante Kürzungen bei Entschädigungszahlungen
sowie Einschränkungen bei Ansprüchen im Falle von Flugannullierungen. Zwar soll
die bisherige Drei-Stunden-Regel formal bestehen bleiben, nach Ansicht von APRA
würde ihre praktische Wirkung jedoch deutlich reduziert.
Entschädigungen
könnten um bis zu 66 Prozent sinken
Nach
dem aktuellen Vorschlag sollen Entschädigungen für Verspätungen zwischen drei
und sieben Stunden künftig deutlich niedriger ausfallen. Passagiere auf
Kurzstreckenflügen würden bei einer Verspätung von drei bis fünf Stunden
demnach nur noch 83 Euro statt bislang 250 Euro erhalten.
APRA
sieht darin eine faktische Aufweichung der bisherigen Regelung. Die
Organisation argumentiert, dass die Schwelle für eine wirtschaftlich relevante
Entschädigung dadurch de facto auf sieben Stunden angehoben werde.
„Diesen
Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein
schlechter Witz“, erklärt Tomasz Pawliszyn, Präsident der APRA. „Zwar bleibt
die Drei-Stunden-Regel offiziell bestehen, in der Praxis würden Entschädigungen
jedoch deutlich gekürzt werden. Dadurch verlieren viele Passagiere einen großen
Teil des bisherigen Schutzes.“
Kritik
an eingeschränkten Ansprüchen bei Annullierungen
Zusätzlich
wird im Rahmen der Verhandlungen diskutiert, Entschädigungsansprüche bei
Flugannullierungen stärker einzuschränken. Nach den Plänen könnten Passagiere
künftig ihren Anspruch verlieren, wenn sie sich bei einer Mitteilung der
Annullierung mehr als 48 Stunden vor Abflug für eine Rückerstattung oder
spätere Umbuchung entscheiden.
Bislang
gilt ein Schutzzeitraum von 14 Tagen. Nach Ansicht von APRA würden dadurch
Millionen Reisende künftig keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben.
Gleichzeitig werde das bisherige Wahlrecht zwischen Umbuchung und
Rückerstattung geschwächt.
Zweifel
an praktischer Durchsetzbarkeit
Die
Organisation kritisiert zudem, dass niedrigere Entschädigungsbeträge die
praktische Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschweren könnten. Beträge
wie 83 Euro seien aus Sicht vieler Rechtsdienstleister wirtschaftlich kaum noch
verfolgbar, selbst wenn Ansprüche zu Unrecht abgelehnt würden.
„Das
ist kein ausgewogener Kompromiss. Das ist eine schrittweise Aushöhlung eines
der erfolgreichsten Verbraucherschutzgesetze Europas“, sagt Pawliszyn. „Dieser
Vorschlag gibt vor, die Drei-Stunden-Regel zu erhalten, nimmt ihr aber jede
praktische Wirkung.“
APRA
fordert vollständige Ablehnung des Vorschlags
APRA
appelliert an die Mitgliedstaaten sowie das Europäisches Parlament, den
Vorschlag in seiner aktuellen Form abzulehnen. Die Organisation warnt davor,
dass eine Abschwächung der Verordnung das Vertrauen in den europäischen
Verbraucherschutz nachhaltig beschädigen könnte.
Die
Reform der EU-Fluggastrechte wird derzeit zwischen Europäischem Rat,
Europäischem Parlament und Europäischer Kommission verhandelt. Ziel ist eine
Neufassung der seit Jahren diskutierten Verordnung EG261.
Bildnachweis:
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