APRA warnt vor deutlicher Schwächung der EU-Fluggastrechte - Wissen, was im Tourismus los ist!



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APRA warnt vor deutlicher Schwächung der EU-Fluggastrechte
Der neue Reformvorschlag zur EU-Fluggastrechteverordnung könnte Entschädigungen bei Verspätungen und Flugannullierungen spürbar reduzieren
APRA warnt vor deutlicher Schwächung der EU-Fluggastrechte

Die Reform der europäischen Fluggastrechte nimmt auf EU-Ebene weiter Gestalt an. Im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen hat die zyprische Ratspräsidentschaft einen neuen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung EG261 vorgelegt. Nach Einschätzung der Association of Passenger Rights Advocates (APRA) droht dadurch jedoch eine erhebliche Abschwächung bestehender Verbraucherrechte.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen geplante Kürzungen bei Entschädigungszahlungen sowie Einschränkungen bei Ansprüchen im Falle von Flugannullierungen. Zwar soll die bisherige Drei-Stunden-Regel formal bestehen bleiben, nach Ansicht von APRA würde ihre praktische Wirkung jedoch deutlich reduziert.

Entschädigungen könnten um bis zu 66 Prozent sinken

Nach dem aktuellen Vorschlag sollen Entschädigungen für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden künftig deutlich niedriger ausfallen. Passagiere auf Kurzstreckenflügen würden bei einer Verspätung von drei bis fünf Stunden demnach nur noch 83 Euro statt bislang 250 Euro erhalten.

APRA sieht darin eine faktische Aufweichung der bisherigen Regelung. Die Organisation argumentiert, dass die Schwelle für eine wirtschaftlich relevante Entschädigung dadurch de facto auf sieben Stunden angehoben werde.

„Diesen Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein schlechter Witz“, erklärt Tomasz Pawliszyn, Präsident der APRA. „Zwar bleibt die Drei-Stunden-Regel offiziell bestehen, in der Praxis würden Entschädigungen jedoch deutlich gekürzt werden. Dadurch verlieren viele Passagiere einen großen Teil des bisherigen Schutzes.“

Kritik an eingeschränkten Ansprüchen bei Annullierungen

Zusätzlich wird im Rahmen der Verhandlungen diskutiert, Entschädigungsansprüche bei Flugannullierungen stärker einzuschränken. Nach den Plänen könnten Passagiere künftig ihren Anspruch verlieren, wenn sie sich bei einer Mitteilung der Annullierung mehr als 48 Stunden vor Abflug für eine Rückerstattung oder spätere Umbuchung entscheiden.

Bislang gilt ein Schutzzeitraum von 14 Tagen. Nach Ansicht von APRA würden dadurch Millionen Reisende künftig keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben. Gleichzeitig werde das bisherige Wahlrecht zwischen Umbuchung und Rückerstattung geschwächt.

Zweifel an praktischer Durchsetzbarkeit

Die Organisation kritisiert zudem, dass niedrigere Entschädigungsbeträge die praktische Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschweren könnten. Beträge wie 83 Euro seien aus Sicht vieler Rechtsdienstleister wirtschaftlich kaum noch verfolgbar, selbst wenn Ansprüche zu Unrecht abgelehnt würden.

„Das ist kein ausgewogener Kompromiss. Das ist eine schrittweise Aushöhlung eines der erfolgreichsten Verbraucherschutzgesetze Europas“, sagt Pawliszyn. „Dieser Vorschlag gibt vor, die Drei-Stunden-Regel zu erhalten, nimmt ihr aber jede praktische Wirkung.“

APRA fordert vollständige Ablehnung des Vorschlags

APRA appelliert an die Mitgliedstaaten sowie das Europäisches Parlament, den Vorschlag in seiner aktuellen Form abzulehnen. Die Organisation warnt davor, dass eine Abschwächung der Verordnung das Vertrauen in den europäischen Verbraucherschutz nachhaltig beschädigen könnte.

Die Reform der EU-Fluggastrechte wird derzeit zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission verhandelt. Ziel ist eine Neufassung der seit Jahren diskutierten Verordnung EG261.

Bildnachweis: © Tourexpi


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