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Der Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar endete heute mit Empfehlungen an die Politik für relevanten Themen des Verkehrsrechts. Verkehrsrechts- und Staatsanwälte, Polizei und Verbände hatten sich in den vergangenen zwei Tagen unter anderem intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Folgen die Cannabislegalisierung für den Straßenverkehr hat und welche zusätzlichen Regelungen es für mehr Verkehrssicherheit braucht. Auch der Schutz von Fußgängern im Straßenverkehr sowie die Qualität der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zählten zu den Themen des diesjährigen VGT.
Zu folgenden Empfehlungen des VGT bezieht der ADAC Stellung:
AK I: Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr Der VGT sieht die Herausforderungen, die die Legalisierung von Cannabis für die Verkehrssicherheit bedeutet, und erwartet bessere Testmethoden für Polizei und klare Beurteilungskriterien für Behörden mit Blick auf die Frage, wann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung und eine stärkere Sanktionierung notwendig werden. Auch nach Ansicht des ADAC müssen Grundlagen für Behörden und die Rechtssicherheit für Betroffene unter anderem durch die Beschreibung der Umstände verbessert werden, unter denen von einem Cannabismissbrauch ausgegangen werden kann. Zusätzlich spricht sich der VGT entsprechend der Einschätzung von ADAC Experten für eine Null-Toleranz-Regel für den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis aus. Wenn beide Rauschmittel kombiniert werden, kann davon ausgegangen werden, dass missbräuchliches Verhalten vorliegt.
AK IV: Die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB auf dem Prüfstand Der ADAC begrüßt die Empfehlung des VGT, die Tatbestände des § 315c StGB zu überprüfen und an die aktuellen Realitäten des Straßenverkehrs anzupassen. Für sinnvoll hält es der Mobilitätsclub, den Schutz von Fußgängern zu stärken und die Anwendung des § 315c StGB nicht nur an Zebrastreifen, sondern auch an Fußgängerampeln und -übergängen zu ermöglichen. Auch das rücksichtslose Missachten des Vorrangs von Fußgängern beim Abbiegen sollte stärker sanktioniert werden können. Der VGT empfiehlt zusätzlich, auch die Handynutzung oder Ablenkung durch andere elektronische Geräte wie verbaute Infotainmentsysteme einzubeziehen. Aus Sicht des ADAC ist das absolut sinnvoll und entspricht der Forderung des Clubs. Für wesentlich halten die Experten des ADAC auch, dass rücksichtsloses Verhalten an Gefahrenstellen wie Unfällen, Bau- und Arbeitsstellen in den Anwendungsbereich des § 315c StGB fallen sollen, um Einsatzkräfte stärker zu schützen. Das falsche Absichern von liegengebliebenen Fahrzeugen halten die Experten für verzichtbar.
AK VI: Fußgänger im Straßenverkehr. Täter oder Opfer? Der VGT trägt der Bedeutung des Fußverkehrs als gleichberechtigte Verkehrsart Rechnung und empfiehlt, die Sicherheit von Fußgängern unter anderem durch folgende Maßnahmen zu erhöhen: Die Bereitstellung ausreichender Flächen, durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze und sichere Querungen. Vor dem Hintergrund der hohen Gefährdung von Fußgängern hält der ADAC die Empfehlungen für sinnvoll und deren Umsetzung für notwendig. Auch eine Trennung von Fuß- und Radwegen kann die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Die Weiterentwicklung von Assistenz- und Schutzsystemen in Fahrzeugen sollte zusätzlich konsequent verfolgt werden. Wichtig für die Wirksamkeit von Sanktionen ist zusätzlich eine hohe Kontrolldichte und eine regelmäßige Überprüfung des Sanktionsrahmens.
Die Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags liefern wichtige Impulse für die Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Weiterentwicklung des Verkehrsrechts und finden regelmäßig Berücksichtigung.
Bildnachweis: © ADAC Presse
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