Tourexpi
Der
Deutsche Reiseverband (DRV) stellt sich gegen die geplante Abschaffung des
steuerlichen Freibetrags für Belegschaftsrabatte. Nach einem Referentenentwurf
des Bundesfinanzministeriums soll der bisherige Rabattfreibetrag von jährlich
1.080 Euro ab 2027 vollständig entfallen.
Betroffen
wäre auch die Reisewirtschaft, in der vergünstigte Leistungen aus dem eigenen
Angebot für viele Beschäftigte zum Gesamtpaket ihrer Vergütung gehören. Der DRV
sieht darin zugleich ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und einen
praktischen Weg, touristische Produkte aus eigener Erfahrung kennenzulernen.
DRV
sieht faktische Kürzung der Vergütung
„Wer
den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt
ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener
Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal“, erklärt DRV-Präsident
Albin Loidl. Mitarbeiterrabatte seien „kein überflüssiges Privileg, sondern ein
bewährter Bestandteil des Gesamtpakets, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten
bieten können“.
Der
Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz sieht vor, § 8 Absatz 3
Einkommensteuergesetz zu streichen. Damit würde der bislang geltende Freibetrag
von 1.080 Euro pro Jahr entfallen.
Für
Beschäftigte, die entsprechende Vergünstigungen nutzen, könnten daraus höhere
steuerpflichtige Einkünfte entstehen. Unternehmen wiederum müssten damit
rechnen, dass ein bislang attraktiver Bestandteil ihrer Zusatzleistungen an
Wert verliert.
Reisewirtschaft
sieht begrenzte Spielräume bei Gehältern
Für
die Reisebranche hat die Regelung nach Einschätzung des DRV besondere
Bedeutung. Viele Unternehmen arbeiten mit engen Margen und haben entsprechend
begrenzte Möglichkeiten, höhere Gehälter zu zahlen. Vergünstigte Reisen oder
andere Leistungen aus dem eigenen Angebot können diese Spielräume zumindest
teilweise ergänzen.
„Die
Politik darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung solche Leistungen gerade für
Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen haben“, sagt Loidl. Eine steuerliche
Entwertung treffe beide Seiten. Beschäftigte verlören einen finanziell
spürbaren Vorteil, Unternehmen dagegen ein Instrument im Wettbewerb um
Fachkräfte.
Hinzu
kommt ein für die Touristik typischer Effekt: Wer selbst Hotels, Destinationen
oder andere Reiseleistungen kennenlernt, kann Kunden aus eigener Anschauung
beraten. Mitarbeiterrabatte haben damit nach Ansicht des Verbandes nicht nur
einen finanziellen Nutzen, sondern können auch die Produktkenntnis und
Beratungsqualität fördern.
1,4
Millionen Menschen nutzen den Freibetrag
Die
finanziellen Auswirkungen der geplanten Änderung reichen weit über die
Reisebranche hinaus. Nach Angaben im Referentenentwurf profitieren bundesweit
rund 1,4 Millionen Bürger vom Freibetrag für Belegschaftsrabatte. Das
Bundesfinanzministerium rechnet durch dessen Abschaffung mit zusätzlichen
Steuereinnahmen von rund 240 Millionen Euro jährlich.
Für
den DRV steht dieser Betrag in keinem angemessenen Verhältnis zu den möglichen
Folgen.
„240
Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen stehen aus unserer Sicht in keinem
Verhältnis zu dem Schaden, der bei Beschäftigten und Unternehmen entstehen
kann“, kritisiert Loidl. Zugleich verweist er auf das Ziel der Bundesregierung,
insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Die geplante
Abschaffung eines bestehenden steuerlichen Vorteils passe dazu nicht.
Drei
Minuten weniger Aufwand pro Fall
Auch
die Begründung mit einem möglichen Bürokratieabbau hält der Verband für wenig
überzeugend. Dem Referentenentwurf zufolge würden wesentliche Arbeitsschritte
bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten auch nach einer Abschaffung des
Freibetrags bestehen bleiben.
Entfallen
würde lediglich die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto. Die dafür
angesetzte Zeitersparnis beträgt nach den Berechnungen im Entwurf drei Minuten
pro Fall.
Der
DRV verweist zudem darauf, dass der Rabattfreibetrag ursprünglich auch
eingeführt wurde, um Bewertungsungenauigkeiten auszugleichen und
Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Verband
fordert Korrektur des Gesetzentwurfs
Der
Reiseverband fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehene Streichung von §
8 Absatz 3 EStG aus dem Gesetzentwurf zu entfernen und den Rabattfreibetrag in
seiner bisherigen Form beizubehalten.
„Hier
muss die Bundesregierung dringend nachjustieren, bevor sie für vergleichsweise
geringe Mehreinnahmen erheblichen Flurschaden bei Beschäftigten und Unternehmen
anrichtet“, sagt Loidl. „Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und
Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige
Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den
Mitarbeiterrabatten.“
Bildnachweis:
© DRV
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