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DRV lehnt verpflichtende Reiseschlichtung ab
Der Reiseverband sieht Pauschalreisende bereits umfassend geschützt und warnt vor zusätzlichen Kosten und mehr Bürokratie
DRV lehnt verpflichtende Reiseschlichtung ab

Der Deutsche Reiseverband (DRV) spricht sich gegen eine verpflichtende Teilnahme von Reiseveranstaltern an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren aus. Anlass ist der Runde Tisch „Außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, an dem auch der DRV teilnimmt.

Nach Auffassung des Verbandes unterscheidet sich die Pauschalreise von vielen anderen Produkten bereits dadurch, dass Reisende während ihres Urlaubs in der Regel auf Ansprechpartner zurückgreifen können. Reiseleitungen und lokale Partner sollen Probleme möglichst unmittelbar am Urlaubsort lösen. Für Fälle, die dort nicht geklärt werden können, verfügen die Veranstalter über eigene Beschwerdeverfahren.

DRV sieht bestehenden Verbraucherschutz als ausreichend an

Der Verband verweist zudem auf die umfangreichen gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen. Sie sichern Reisende unter anderem für den Fall ab, dass vereinbarte Reiseleistungen nicht oder mangelhaft erbracht werden.

„Die Pauschalreise ist bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich abgesicherten Produkte überhaupt“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. Reisende profitierten von einem umfassenden gesetzlichen Schutz und einem System, das auf schnelle und kundenorientierte Lösungen ausgerichtet sei.

Eine verpflichtende Schlichtung würde nach seiner Einschätzung daran wenig ändern. „Eine verpflichtende Schlichtung würde Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten und Verfahrensaufwand erhöhen“, so Loidl.

Zusätzlicher Verfahrensschritt könnte Kosten erhöhen

Außergerichtliche Schlichtung ist bereits heute auf freiwilliger Basis möglich. Können sich Reisender und Veranstalter auf diesem Weg nicht einigen, bleibt die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung mit rechtsverbindlicher Entscheidung.

Genau hier setzt die Kritik des DRV an einer Verpflichtung an. Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens werden regelmäßig von den Unternehmen getragen – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Scheitert die außergerichtliche Einigung, kann anschließend dennoch ein Gerichtsverfahren notwendig werden.

Aus Sicht des Verbandes würde damit ein zusätzlicher Verfahrensschritt entstehen, der Kosten und Verwaltungsaufwand verursacht, ohne zugleich grundlegende Rechtsfragen verbindlich zu klären oder zu einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen.

EU hält an freiwilliger Streitbeilegung fest

Unterstützung für seine Position sieht der DRV auch auf europäischer Ebene. Die EU-Pauschalreiserichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht haben die Rechte von Reisenden in den vergangenen Jahren europaweit stärker vereinheitlicht.

Bei der Revision der Richtlinie wurde keine verpflichtende Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren eingeführt. Der Grundsatz der freiwilligen Teilnahme bleibt damit bestehen – eine Entscheidung, die der DRV ausdrücklich begrüßt.

„Die Reiseveranstalter haben ein hohes Eigeninteresse daran, Probleme schnell und kundenorientiert zu lösen. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sind zentrale Voraussetzungen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg“, erklärt Loidl. Zusätzliche verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden nach Einschätzung des Verbandes vor allem Kosten und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen für Reisende zu schaffen.

Bildnachweis: © DRV


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