DRV: EmpCo-Richtlinie schafft klare Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation - Wissen, was im Tourismus los ist!



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DRV: EmpCo-Richtlinie schafft klare Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation
Nachhaltigkeit bleibt kommunizierbar, pauschale Umweltversprechen dagegen nicht
DRV: EmpCo-Richtlinie schafft klare Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation

Ab dem 27. September 2026 gelten mit der Umsetzung der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) in deutsches Recht deutlich strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die neuen Regelungen als wichtigen Schritt gegen Greenwashing, warnt jedoch davor, Nachhaltigkeitskommunikation aus Unsicherheit vollständig einzustellen. Entscheidend sei künftig nicht, ob Unternehmen über Nachhaltigkeit sprechen, sondern dass ihre Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind.

Transparenz statt pauschaler Werbeversprechen

Mit dem Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden erstmals einheitliche Maßstäbe für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen geschaffen. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „grün“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie durch konkrete und belastbare Nachweise gestützt werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen über künftig geplante Umweltleistungen unterliegen strengeren Anforderungen.

„Die EmpCo-Richtlinie ist kein Kommunikationsverbot für Nachhaltigkeit. Sie setzt vielmehr einen klaren Rahmen für transparente, nachvollziehbare und belegbare Aussagen. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie der Unternehmen, die sich seit Jahren ernsthaft für mehr Nachhaltigkeit im Tourismus engagieren“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Nachhaltigkeit in all ihren Facetten bleibt ein zentrales Zukunftsthema der Reisewirtschaft – und die Kommunikation dazu unerlässlich.“

Touristische Unternehmen sollten ihre Kommunikation überprüfen

Die neuen Vorgaben betreffen ausdrücklich auch Dienstleistungen und damit Reiseleistungen. Reiseveranstalter, Reisebüros und andere touristische Unternehmen sollten deshalb ihre bisherigen Nachhaltigkeitsaussagen frühzeitig prüfen und an die neuen rechtlichen Anforderungen anpassen.

Da die Vorschriften ohne Übergangsfrist zum 27. September 2026 in Kraft treten, empfiehlt der DRV, bestehende Kommunikationsmaterialien zeitnah zu überprüfen. Unternehmen sollten bewerten, welche Aussagen weiterhin verwendet werden können, wo Präzisierungen erforderlich sind und welche Nachweise ergänzt werden müssen.

Nachhaltigkeit als Vertrauens- und Wettbewerbsvorteil

Nach Auffassung des DRV eröffnet die neue Richtlinie Unternehmen mit glaubwürdigem Nachhaltigkeitsengagement auch neue Chancen. Wer ökologische und soziale Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert und transparent kommuniziert, kann sich künftig deutlicher von unbelegten Werbeversprechen abheben.

„Wer Verantwortung übernimmt und nachhaltige Maßnahmen transparent dokumentiert, soll darüber selbstverständlich auch sprechen können. Nachhaltigkeitskommunikation bleibt wichtig – sie muss künftig lediglich präziser und nachvollziehbarer erfolgen. Das schafft Fairness und stärkt das Vertrauen. Entscheidend ist künftig daher nicht, ob Unternehmen über Nachhaltigkeit sprechen, sondern wie“, so Loidl.

Warnung vor einem Schweigeeffekt

Der Verband warnt zugleich vor der Gefahr, dass Unternehmen aus Angst vor Abmahnungen oder rechtlichen Unsicherheiten ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten gar nicht mehr öffentlich machen könnten. Dies würde Verbrauchern wichtige Orientierungsmöglichkeiten nehmen und die Sichtbarkeit konkreter Fortschritte erschweren.

„Greenwashing zu verhindern, ist richtig und notwendig. Nachhaltige Innovationen, Investitionen und konkrete Fortschritte müssen aber sichtbar bleiben. Nur wenn Unternehmen transparent über ihre Maßnahmen informieren, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung und können fundierte Entscheidungen treffen“, erläutert der DRV-Präsident.

Bildnachweis: © DRV


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