Bleisure-Reisen werden für deutsche Unternehmen zur Managementaufgabe - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Bleisure-Reisen werden für deutsche Unternehmen zur Managementaufgabe
67 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden haben Dienstreisen bereits privat verlängert – Unternehmen müssen Regeln, Zuständigkeiten und Arbeitgeberattraktivität besser aufeinander abstimmen
Bleisure-Reisen werden für deutsche Unternehmen zur Managementaufgabe

Geschäftsreisen mit einem privaten Aufenthalt zu verbinden, gehört für viele Beschäftigte inzwischen zum Reisealltag. Ob ein zusätzliches Wochenende nach einem Kundentermin oder einige Urlaubstage im Anschluss an eine Messe: Das als Bleisure bezeichnete Reisemodell ist in deutschen Unternehmen weit verbreitet. Gemeinsam mit Workation, bei der berufliche Tätigkeit und Aufenthalt an einem anderen Ort kombiniert werden, wird es zunehmend unter dem Oberbegriff Blended Travel zusammengefasst.

Wie etabliert diese Reiseformen bereits sind, zeigt eine repräsentative Befragung des Bayerischen Zentrums für Tourismus (BZT), die im Juni 2026 gemeinsam mit dem GCB German Convention Bureau und dem Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) durchgeführt wurde. Von 3.000 befragten Geschäftsreisenden haben 67 Prozent bereits eine Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt kombiniert. Drei Viertel dieser Gruppe planen dies auch für 2026. Nach Angaben der Befragten bestehen in rund zwei Dritteln der Unternehmen bereits entsprechende Richtlinien oder Empfehlungen.

Für die Initiative Chefsache Business Travel ergibt sich daraus eine veränderte Aufgabenstellung. Unternehmen sollten nicht mehr ausschließlich klären, unter welchen Bedingungen private Reiseverlängerungen zulässig sind. Vielmehr gehe es darum, Blended Travel systematisch in das Geschäftsreisemanagement einzubinden und seinen Stellenwert innerhalb der Personalstrategie zu bestimmen. Dabei spielen sowohl organisatorische Zuständigkeiten als auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten eine Rolle.

Zwischen Reisemanagement und Personalstrategie

Die Verantwortung für Bleisure-Reisen verteilt sich in vielen Unternehmen auf mehrere Abteilungen. Während das Personalmanagement die Möglichkeiten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität betrachtet, stehen für die Finanzabteilung die Kostenverteilung und steuerliche Fragen im Vordergrund. Das Travel Management wiederum muss Buchungsprozesse, Reiserichtlinien und Fürsorgepflichten berücksichtigen.

Andreas Neumann, Geschäftsführer ADAC Reisevertrieb und Mitglied der Initiative Chefsache Business Travel, sieht deshalb Handlungsbedarf bei der strategischen Einordnung. „Die meisten Unternehmen haben inzwischen verstanden, dass sie das Thema regeln müssen. Jetzt kommt der nächste Schritt: Blended Travel nicht nur zu erlauben, sondern bewusst zu entscheiden, welchen Platz es im eigenen Geschäftsreisemanagement haben soll.“

Dass solche Angebote die Wahrnehmung eines Arbeitgebers beeinflussen können, bestätigt die BZT-Befragung. 51 Prozent der Teilnehmer bewerten den Einfluss von Bleisure auf die Arbeitgeberattraktivität als stark oder sehr stark. Flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten haben für sie allerdings eine noch größere Bedeutung.

Bleisure kann damit ein ergänzender Bestandteil moderner Arbeitsbedingungen sein, ersetzt aber weder zeitliche Flexibilität noch eine angemessene Organisation beruflicher Reisen.

Auch zwischen bestehenden Richtlinien und den tatsächlichen Bedürfnissen der Reisenden zeigen sich Unterschiede. Wenn betriebliche Vorgaben nicht zur individuellen Reiseplanung passen, hält sich die Mehrheit der Befragten daran. Gut ein Viertel versucht jedoch, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Solche Abweichungen können Unternehmen Hinweise darauf geben, an welchen Stellen ihre Regelungen überprüft werden sollten.

Nicht jeder Beschäftigte profitiert

Neben Fragen der Kostentrennung, Besteuerung und Versicherung müssen Unternehmen berücksichtigen, dass private Reiseverlängerungen nicht allen Mitarbeitern gleichermaßen offenstehen. Familiäre Verpflichtungen, die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen können eine zusätzliche Aufenthaltsdauer erschweren oder ausschließen.

Hinzu kommen unterschiedliche persönliche Präferenzen. Rund ein Viertel der Geschäftsreisenden, die bislang keine Bleisure-Erfahrung gesammelt haben, möchte berufliche und private Reisen bewusst voneinander trennen. Eine betriebliche Regelung sollte deshalb individuelle Entscheidungen ermöglichen, ohne eine private Verlängerung indirekt zur Erwartung zu machen.

Neumann warnt zudem davor, Bleisure als Ausgleich für belastende Reisebedingungen zu betrachten. „Wenn Mitarbeitende nur noch durch ein privates Wochenende wieder zu Kräften kommen, sollte man sich zuerst die Reiseplanung ansehen. Gute Reisen beginnen mit realistischen Terminen, vernünftigen Verbindungen und Erholungszeiten – unabhängig davon, ob jemand verlängert.“

Klare Zuständigkeiten und bessere Daten

Chefsache Business Travel empfiehlt Unternehmen, zunächst eine eindeutige Verantwortung für Blended Travel festzulegen. Als geeignete Lösung sieht die Initiative das Travel Management in enger Zusammenarbeit mit der Personalabteilung. Auf dieser Grundlage lassen sich Reiserichtlinien entwickeln, die sowohl betriebliche Anforderungen als auch persönliche Interessen berücksichtigen.

Ein weiterer Ansatz besteht darin, die tatsächliche Nutzung der Angebote systematisch auszuwerten. Dabei können Travel Management Companies (TMC) unterstützen, indem sie anonymisierte Buchungsdaten analysieren. Häufige Ausnahmegenehmigungen oder eine geringe Inanspruchnahme bestimmter Möglichkeiten können auf Verbesserungsbedarf hinweisen.

Ebenso wichtig ist nach Einschätzung der Initiative eine realistische Kommunikation. Bleisure sollte als freiwillige zusätzliche Möglichkeit dargestellt werden und nicht als zentraler Vorteil, der allen Beschäftigten gleichermaßen zugutekommt.

Für Travel Manager bedeutet diese Entwicklung eine Erweiterung ihres Aufgabenfeldes. Neben der Organisation einzelner Dienstreisen gewinnt die Gestaltung eines übergreifenden Reiseprogramms an Bedeutung, das wirtschaftliche Anforderungen, betriebliche Fürsorge und individuelle Bedürfnisse miteinander verbindet. Externe Geschäftsreiseanbieter können dabei sowohl die operative Abwicklung als auch die datengestützte Weiterentwicklung der Programme unterstützen.

Bildnachweis: © DRV


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