ADAC Stauprognose: 28. bis 30. März - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
ADAC Stauprognose: 28. bis 30. März
Mäßiger Verkehr / Baustellen und Sperrungen beachten
ADAC Stauprognose: 28. bis 30. März

Autofahrer und Autofahrerinnen erwartet am Wochenende auf den deutschen Autobahnen eine weitgehend entspannte Verkehrslage. Dazu trägt auch der Rückgang des Reiseverkehrs in die Wintersportregionen der Alpen bei. Trotzdem sollten Autofahrende Baustellen und Vollsperrungen einplanen.

Auf den deutschen Autobahnen gibt es derzeit rund 976 Baustellen. Besonders betroffen sind folgende Streckenabschnitte:

  • A1 Köln – Dortmund – Münster – Bremen – Hamburg
  • A3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
  • A6 Mannheim – Heilbronn - Nürnberg
  • A7 Füssen/Reutte – Ulm – Würzburg
  • A8 Salzburg – München – Stuttgart – Karlsruhe
  • A9 München – Nürnberg
  • A93 Kufstein – Inntaldreieck
  • A96 München – Lindau
  • A95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A99 Umfahrung München

Auf der A7 bei Hamburg kommt es vom 28. bis 31. März zu einer 55-stündigen Vollsperrung zwischen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Heimfeld, einschließlich Elbtunnel Grund sind Bauarbeiten an Verkehrszeichenbrücken und eine Softwareumstellung im Elbtunnel. Betroffen sind beide Fahrtrichtungen. Da der Verkehr über die A1, A21 und B205 umgeleitet wird, ist mit erheblichen Zeitverlusten zu rechnen.

Auch in den Nachbarländern ist die Verkehrssituation entspannt. Dennoch kann es auf folgenden Routen zu Verzögerungen kommen:

Österreich: Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn sowie Fernpass-Route

Schweiz: Gotthard-Route und Zufahrten zu Skigebieten

Italien: Brennerroute sowie Straßen ins Puster-, Grödner- und Gadertal

Zusätzliche Grenzkontrollen können an den deutschen Grenzen zu Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz zu Wartezeiten führen. Besonders betroffen sind die Autobahnübergänge Suben (A3), Walserberg (A8) und Kiefersfelden (A93).

Rettungsgasse nicht vergessen: Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 320 Euro geahndet.

Bildnachweis: © imago images/Harry Koerber


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