Ein Reisemangel liegt bei einer Pauschalreise grundsätzlich vor, wenn eine vereinbarte Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird. Nicht jede Enttäuschung des Kunden ist automatisch ein Mangel. Das Reisebüro sollte Beschwerden sachlich dokumentieren, den vereinbarten Leistungsumfang prüfen und Erklärungen unverzüglich weiterleiten.