Tourexpi
Die
HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten
europäischen Ländern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss
zahlen. Die Höhe des Bußgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu
ein paar hundert Euro. Oft müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer
eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob
Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein
müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.
Es
gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem
Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im
Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.
Genauso
wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem
Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss
das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen
Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu
warnen.
Zudem
gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden
Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der
Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur
große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.
Mit
oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche
belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische
Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins
Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und
Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine
solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Aber natürlich sollten auch
noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht
gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen
dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.
Wichtig:
In vielen europäischen Staaten, z.B. in Frankreich, kommt dem Europäischen
Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der
Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder
Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei
Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen
Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.
Nicht
allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen
Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung in der
Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z.B. Wertminderung,
Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten
zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen.
Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber
nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung
garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert,
als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen
Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch
einen Dritten verursachten Schaden.
Reparatur
im Urlaub oder zu Hause
Natürlich
trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett
verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen: Ein
Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Das gilt
auch, wenn der Geschädigt sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht
verständigen können. Hier fungiert der Schutzbriefanbieter als Bindeglied und
unterstützt telefonisch bei Verständigungsproblemen.
Unfall
oder Panne lassen den Stresspegel steigen. Gut, vor Reiseantritt die
Notrufnummer mit deutscher Vorwahl einzuspeichern. Gibt es eine App, gehört
auch sie auf das Mobiltelefon. Nach dem Erstkontakt übernimmt der
Schutzbriefanbieter die Pannen- und Unfallorganisation.
Entweder
wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt
abgeschleppt. Verzögert sich die Reparatur, unterstützt der Schutzbriefanbieter
in der Regel auch die Umorganisation des Urlaubs.
Bei
einer kurzen Urlaubsunterbrechung brauchen Kunden ein Hotel vor Ort. Dauert das
Warten zu lange, kann der Wagen später abgeholt werden. In diesem Fall
benötigen Geschädigte einen Mietwagen oder Bahntickets.
Ob
beim Reparaturauftrag in der Werkstatt oder beim Anmieten eines Pkw ohne eine
der üblichen Kreditkarten geht nichts: Es geht dabei nicht um das Bezahlen,
sondern um das Hinterlegen der erforderlichen Sicherheitskaution. Sie fällt an
für Kosten, die nicht über den KFZ-Schutzbrief gedeckt werden können, z.B. für
Kraftstoff bzw. Strom oder Zusatzversicherungen für den Mietwagen.
Ist
der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause
nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus
geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem
anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die
Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des
Unfalllandes, aber in der Sprache des Geschädigten.
Enthält
die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul
Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel.
0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des
gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer
bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung
oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich
auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.
Bildnachweis:
© Hagen Lehmann
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