Tourexpi
Je
nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Regelungen. Die ARAG Experten geben
praktische Tipps für eine entspannte Reise mit tierischer Begleitung – und
erklären auch, wann schnelles Handeln Leben retten kann.
Reisen
innerhalb und außerhalb Europas
Für
Reisen innerhalb der EU sowie nach Norwegen oder Nordirland ist ein
EU-Heimtierausweis vorgeschrieben, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Er
enthält neben den Daten von Tier und Halter auch Angaben zu Mikrochip,
Impfungen, Entwurmung und Zeckenschutz. Für Reisen in außereuropäische Länder
sollte man sich direkt bei der Botschaft des Ziellandes über die geltenden
Einreisebestimmungen informieren.
Mit
dem Hund ins Flugzeug
Jede
Fluggesellschaft hat ihre eigenen Vorschriften für den Transport von Tieren.
Manche Airlines lehnen Hunde generell ab. Andere erlauben nur kleinere Tiere
bis acht Kilogramm inklusive Transportbox in der Kabine, größere Tiere müssen
in den Frachtraum. Für den Transport fallen zusätzliche Gebühren an. Für einige
Hunderassen wie Staffordshire Terrier oder Pitbulls gibt es Mitnahmeverbote.
Daher sollte man sich rechtzeitig schriftlich von der Airline bestätigen
lassen, dass der Hund mitfliegen darf. Häufig ist auch eine vorherige Anmeldung
erforderlich.
Unterwegs
mit dem Zug
Kleine
Tiere in Taschen oder Boxen dürfen in der Regel kostenlos mitfahren. Größere
Hunde müssen angeleint sein, einen Maulkorb tragen und zahlen den halben
Fahrpreis. Ausnahmen gelten für Blindenführhunde und offiziell anerkannte
Assistenzhunde – sie reisen kostenlos und maulkorbfrei.
Sicher
im Auto unterwegs
Ist
der Hund das Autofahren gewohnt, steht einer Reise nichts im Weg. Empfohlen
wird eine stabile Transportbox oder ein Trenngitter im Kofferraum. Alternativ
gibt es spezielle Hundesitze für den Rücksitz oder Sicherheitsgurte, mit denen
Hunde angeschnallt werden können. Auch wenn es keine gesetzliche
Anschnallpflicht für Tiere gibt, müssen sie laut Straßenverkehrsordnung wie
eine Ladung gesichert werden – also so, dass sie nicht verrutschen oder bei
einer Vollbremsung zur Gefahr werden.
Hunde
nie im heißen Auto lassen
Hunde
können nicht schwitzen und sind bei Hitze schnell in Lebensgefahr. Wer bei
großer Hitze einen eingesperrten Hund im Auto entdeckt und keinen Besitzer
ausfindig machen kann, darf im Notfall sogar eine Scheibe einschlagen. Das wird
in der Regel nicht als Sachbeschädigung gewertet, da ein rechtfertigender
Notstand vorliegt. Wer einem Tier bewusst Schaden zufügt, kann hingegen mit bis
zu 25.000 Euro Bußgeld belangt werden.
Heißer
Asphalt – eine unterschätzte Gefahr
Bei
sommerlichen Temperaturen kann sich Asphalt extrem aufheizen: Bereits bei 25
Grad Lufttemperatur sind über 50 Grad auf dem Boden möglich. Bei 35 Grad steigt
die Temperatur auf bis zu 65 Grad – genug, um die Pfoten zu verbrennen. Ein
einfacher Test: Den Handrücken für einige Sekunden auf den Asphalt legen – ist
das zu heiß, gilt das auch für Hundepfoten. Bei Blasen, Rötungen oder Lahmheit
helfen lauwarmes Wasser, Bandagen oder spezielle Hundesocken. Spaziergänge
sollten am besten früh morgens oder abends stattfinden – und möglichst nicht
über Asphalt führen.
Erste
Hilfe für überhitzte Hunde
Ein
überhitzter Hund darf nicht mit kaltem Wasser übergossen oder zum schnellen
Trinken animiert werden – das kann zu Kreislaufproblemen führen. Stattdessen
sollte er in den Schatten gebracht und langsam mit lauwarmem Wasser versorgt
werden. Warnzeichen sind übermäßiges Hecheln, Taumeln oder apathisches
Verhalten. In jedem Fall ist ein Tierarztbesuch ratsam, da Hunde Schmerzen oft
verbergen und sich kränker fühlen, als sie wirken.
Weitere
Informationen bietet die ARAG unter:
www.arag.de/versicherungs-ratgeber
Bildnachweis:
© Lenin Astrada, ARAG
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