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Madrid verbietet dauerhaft touristische Vermietungen in Wohngebäuden
Plan RESIDE tritt in Kraft • Konzentration auf reine Tourismusblöcke • Härtere Sanktionen gegen illegale Vermietungen
Madrid verbietet dauerhaft touristische Vermietungen in Wohngebäuden

Die Comunidad de Madrid hat endgültig die Änderung des Allgemeinen Stadtentwicklungsplans beschlossen. Damit tritt der neue Plan RESIDE in Kraft, der touristische Vermietungen in Wohngebäuden im historischen Zentrum verbietet und auf eine bessere Balance zwischen Nachbarschaft und Tourismus abzielt.

Laut Angaben der Stadtverwaltung gibt es in Madrid derzeit 17.360 touristische Unterkünfte, davon 16.100 Ferienwohnungen. Lediglich 1.200 – das entspricht 7,45 Prozent – sind legal registriert.

Neue Zonenregelung

Der bisherige Plan Especial de Hospedaje (PEH) von 2019 sah drei Zonen vor. Das neue Konzept reduziert auf zwei:

·         Historisches Zentrum

o    Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebäuden – auch im Erdgeschoss

o    In Nicht-Wohngebäuden sind touristische Unterkünfte weiterhin uneingeschränkt möglich

In denkmalgeschützten Wohngebäuden auf nicht-kommerziellen Straßen ist eine Umnutzung zu touristischen Zwecken für maximal 15 Jahre erlaubt, gekoppelt an eine Sanierung. Danach kehrt die Nutzung zum Wohnen zurück

·         Rest der Stadt

o    Ferienwohnungen sind wie bisher in ganzen Gebäuden oder einzelnen Wohnungen möglich

o    Neu: In gemischten Wohngebäuden ist ein separater Zugang für touristische Einheiten im Erdgeschoss oder 1. Stock Pflicht

Keine Umwandlung von Ladenlokalen

Ein zentrales Ziel der Reform ist der Schutz des lokalen Handels. Zwischen 2015 und 2024 wurden in Madrid 3.306 Geschäfte zu Ferienwohnungen umgebaut. Künftig ist die Umwandlung von Geschäftslokalen in touristische Apartments oder Wohnungen im historischen Zentrum sowie in den wichtigsten Geschäftsstraßen der übrigen Stadtteile untersagt.

Härteres Sanktionssystem

Die neue Verordnung sieht deutlich strengere Strafen für illegale Vermietungen vor:

·         Erstes Verfahren: Anordnung zur Einstellung der Tätigkeit

·         Bei Nichtbefolgung: Geldstrafe von 30.001 Euro

·         Zweiter Verstoß: 60.001 Euro

·         Dritter Verstoß: 100.001 Euro

Die Sanktionen sind kumulativ, solange die illegale Nutzung andauert.

Quelle: https://www.tourinews.es/destinos-turismo/madrid-prohibe-alquiler-turistico-edificios-residenciales_4488281_102.html

Bildnachweis: © AA


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