Tourexpi
Im
Trilogverfahren zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie ist eine politische
Verständigung erzielt worden. Eine erste Einschätzung des Deutschen
Reiseverbandes (DRV) zeigt: Zentrale Kritikpunkte der Branche wurden
aufgenommen. DRV-Präsident Albin Loidl spricht von einem wichtigen Schritt, der
erhebliche Mehrbelastungen verhindert und die Arbeit der Reisemittler weiter
ermöglicht.
Klare
Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung
Die
Kategorie der Verbundenen Reiseleistungen entfällt künftig. Stattdessen soll
deutlicher erkennbar sein, wann eine Pauschalreise vorliegt und wann der Kunde
individuelle Einzelleistungen bucht. Vermittler müssen künftig informieren,
wenn mehrere einzeln gewünschte Leistungen nicht paketiert werden – damit
bleibt die Vermittlung einzelner Leistungen weiterhin zulässig. Für eine
umfassende Bewertung wartet die Branche nun auf den finalen Richtlinientext.
Reisewarnungen
bleiben Indiz – Einzelfallprüfung bleibt bestehen
Positiv
bewertet der DRV, dass Reisewarnungen weiterhin als Indiz für unvermeidbare und
außergewöhnliche Umstände gelten, ohne jedoch automatisch den Anspruch
auszulösen. Maßgeblich bleiben die Bedingungen im Zielgebiet, am Abfahrtsort
sowie während der Anreise – nicht jedoch die Situation am Wohnort des
Reisenden. Damit bleibt es bei einer Einzelfallprüfung.
Neue
Regeln für Click-Through-Buchungen
Die
Kriterien für Click-Through-Buchungen werden ausgeweitet. Künftig reicht es
aus, wenn ein erster Anbieter innerhalb von 24 Stunden eine einzige persönliche
Angabe an einen zweiten Anbieter weiterleitet. Bislang mussten mehrere Daten
übermittelt werden, um diesen Buchungstyp zu begründen.
Nationaler
Gestaltungsspielraum bei Sanktionen und Anzahlungen
Erfreulich
aus Sicht der Branche: Vorgaben zu Sanktionen und Anzahlungen sollen weiterhin
in die Zuständigkeit der nationalen Gesetzgeber fallen. Für die Umsetzung der
Richtlinie in nationales Recht erhalten die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit,
gefolgt von einer sechsmonatigen Übergangsfrist.
Erweiterte
Informationspflichten und neues Beschwerdemanagement
Die
Einigung bringt jedoch auch Mehrbelastungen mit sich. Informationspflichten
werden ausgeweitet, was zusätzlichen Aufwand für Unternehmen bedeutet. Außerdem
sollen Reiseveranstalter künftig ein verpflichtendes Beschwerdemanagementsystem
einrichten – nach derzeitiger Einschätzung allein sie.
Keine
neuen Erleichterungen bei Erstattungen
Aus
Sicht des DRV bleibt eine verpasste Chance: Lehren aus der Pandemie wurden
nicht zugunsten der Unternehmen gezogen. Erstattungen müssen weiterhin binnen
14 Tagen erfolgen, verpflichtende Gutscheine sind nicht vorgesehen. Gutscheine
dürfen angeboten werden, der Kunde muss sie jedoch nicht akzeptieren.
Eine
detaillierte Analyse der Auswirkungen für die Reisewirtschaft folgt, sobald der
endgültige Richtlinientext vorliegt.
Bildnachweis:
© DRV
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