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Wenn der Ferienflieger nicht abhebt: Per Klick zur Entschädigung
Jeder Zehnte hat Flug-Entschädigungen per Online-Tool geltend gemacht / Auch an digitalen Lösungen für andere rechtlichen Fragen gibt es starkes Interesse.
Wenn der Ferienflieger nicht abhebt: Per Klick zur Entschädigung

Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung – doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft. Weitere 20 Prozent können sich vorstellen, auf eine solche digitale Hilfe zurückzugreifen. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Recht haben und Recht bekommen sind zuweilen zwei unterschiedliche Dinge. Mit spezialisierten Online-Diensten wird die Durchsetzung eigener Ansprüche für viele Menschen leichter – ohne großen zeitlichen Aufwand und in der Regel ohne finanzielles Risiko“, sagt Markus Scheufele, Rechtsexperte des Bitkom.

Auch andere Online-Dienste, die bei rechtlichen Fragen unterstützen, stoßen auf Interesse. So können sich 31 Prozent vorstellen Online-Dienste zu nutzen, die bei Bußgeldern oder Unfällen im Straßenverkehr helfen, 2 Prozent haben das bereits getan. Dahinter folgen Online-Rechtsangebote bei Mietstreitigkeiten (29 Prozent Interesse, 7 Prozent genutzt), im Arbeitsrecht (29 Prozent Interesse, 2 Prozent genutzt), bei der Absicherung von Online-Käufen (26 Prozent Interesse, 12 Prozent genutzt), allgemein bei der Kündigung von Verträgen (26 Prozent Interesse, 1 Prozent genutzt) oder für Schadenersatz-Ansprüche bei Datenlecks in Unternehmen (21 Prozent Interesse, 1 Prozent genutzt). Am geringsten ist das Interesse an Online-Hilfen bei eher komplexen rechtlichen Fragen, bei denen es häufig auch um hohe Summen oder sehr persönliche Themen geht. So haben jeweils nur 16 Prozent Interesse an Online-Angeboten rund ums Familienrecht wie etwa Scheidungen (1 Prozent Nutzung) sowie das Erbschaftsrecht (unter 1 Prozent Nutzung).

Grundsätzlich sind die Deutschen bei der Beurteilung von Online-Tools für rechtliche Probleme gespalten. So sind 52 Prozent sicher, dass sie künftig häufiger bei Rechtsstreitigkeiten genutzt werden. Und 40 Prozent finden, dass rechtliche Auseinandersetzungen dadurch fairer ablaufen, weil auch diejenigen Hilfe erhalten, die sich eine Anwältin oder einen Anwalt nicht leisten können. Auf der anderen Seite befürchten 51 Prozent, dass solche Angebote die Menschen dazu verführen, eigentlich überflüssige rechtliche Auseinandersetzungen zu suchen. Und 44 Prozent haben Angst, falsch beraten zu werden.

Bildnachweis: © AA


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