Tarifabschluss bringt neue Gehaltsstruktur für die Touristik - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Tarifabschluss bringt neue Gehaltsstruktur für die Touristik
Nach mehrjährigen Verhandlungen einigen sich DRV-Tarifgemeinschaft und ver.di auf ein umfassendes Tarifpaket. Beschäftigte und Auszubildende profitieren von spürbaren Verbesserungen und einer langfristigen Neuordnung
Tarifabschluss bringt neue Gehaltsstruktur für die Touristik

Nach langen und intensiven Gesprächen hat die DRV-Tarifgemeinschaft mit der Gewerkschaft ver.di einen Tarifabschluss für die Tourismusbranche erzielt. Vereinbart wurden ein neuer Gehaltstarifvertrag, eine neue Regelung zur Ausbildungsvergütung sowie ein eigenständiger Tarifvertrag zu vermögenswirksamen Leistungen. Der Abschluss markiert einen wichtigen Einschnitt: Der vorherige Tarifvertrag stammte aus dem Jahr 2018, zwischenzeitliche freiwillige Leistungen der Jahre 2023 und 2024 werden nun verbindlich tariflich verankert und ergänzt.

Einmalzahlungen und dauerhafte Gehaltserhöhungen

Für Beschäftigte ohne Auszubildende sieht der Abschluss zunächst finanzielle Ausgleichszahlungen vor. Für den Zeitraum von Mai bis August 2025 wird eine Einmalzahlung von 400 Euro bei Vollzeitbeschäftigung vereinbart, Teilzeitkräfte erhalten den Betrag anteilig. Diese Zahlung erfolgt spätestens im Februar 2026. Zusätzlich werden für die Monate September 2025 bis Februar 2026 monatlich 100 Euro gezahlt, ebenfalls anteilig und gebündelt als Einmalbetrag bis spätestens Ende März 2026.

Die in den vergangenen Jahren freiwillig gewährten Erhöhungen in Höhe von insgesamt 7,12 Prozent werden vollständig in den Tarifvertrag überführt. Ab März 2026 steigen die Tarifgehälter um 4,6 Prozent, mindestens jedoch um 165 Euro brutto. Gleichzeitig wird ein tarifliches Mindestgehalt von 2.381 Euro brutto bei Vollzeit festgeschrieben.

Neue Einstufung für Fachkräfte im Reisebüro

Ein zentrales Element des Abschlusses betrifft die Einstiegsgehälter ausgebildeter Fachkräfte in Reisebüros. Diese werden künftig nicht mehr in den bisherigen Gruppen C1 oder C2, sondern in der Gruppe C3 eingestuft. Bestandsmitarbeitende werden entsprechend umgruppiert. Damit liegt das Einstiegsgehalt für Fachkräfte künftig bei rund 2.600 Euro brutto.

Verbesserungen für Auszubildende

Auch für Auszubildende enthält der Tarifabschluss deutliche Verbesserungen. Für den Zeitraum von September 2025 bis Februar 2026 ist eine zusätzliche Zahlung von monatlich 30 Euro vorgesehen, die spätestens bis Ende März 2026 als Einmalbetrag ausgezahlt wird. Ab März 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen dauerhaft auf 934 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.053 Euro im zweiten und 1.207 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr.

Variable Vergütung und vermögenswirksame Leistungen

Ab März 2026 wird zudem die tarifliche Leistungszulage der Stufe 5 dauerhaft in die Entgelttabelle integriert. Für Beschäftigte im Vertrieb kommt eine neue umsatzbezogene variable Vergütung hinzu, die bereits ab April 2026 für das laufende Geschäftsjahr greift und je nach Leistung zwischen zwei und sechs Prozent liegen kann. Ebenfalls ab März 2026 erfolgt die Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen zwischen Ost- und Westdeutschland.

Die Laufzeit des Gehaltstarifvertrags und der Ausbildungsvergütung gilt rückwirkend ab dem 1. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen läuft vom 1. März 2026 bis Ende 2028.

Verantwortung in herausfordernden Zeiten

„Dass wir es in diesen wirtschaftlich äußerst herausfordernden Zeiten geschafft haben, einen Tarifabschluss für die Touristik zu erzielen, ist sehr bemerkenswert“, erklärte Peter Hampel, Geschäftsführer der DRV-Tarifgemeinschaft. „Damit haben wir das erste Mal nach über sieben Jahren wieder ein aktualisiertes Tarifwerk, das sowohl den Preissteigerungen der letzten Zeit als auch der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen ausgewogen Rechnung trägt. In Zeiten, in denen viel über die Zukunft der Tarifautonomie diskutiert wird, haben die Sozialpartner unserer Branche Verantwortung gezeigt.“

Mit Blick auf die inhaltliche Breite des Abschlusses betonte Hampel zudem: „Mit dem Abschluss partizipieren die Beschäftigten nicht nur an Gehaltserhöhungen, sondern auch an weiteren Verbesserungen wie Höhergruppierungen und der bundesweiten Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen. Nicht zuletzt durch die neue variable Vergütung haben etliche Beschäftigte im Vertrieb die Möglichkeit, durch überdurchschnittliche Leistungen eine zusätzliche Vergütungskomponente zu erzielen. Zudem sehen wir diese Verhandlungsrunde als Auftakt für wieder regelmäßige Tarifverhandlungen in der Touristik.“

Rückfragen beantwortet die Geschäftsführung der DRV-Tarifgemeinschaft,

Peter Hampel, Telefon 069 95808-160, Fax 069 95808-166,

E-Mail: Peter.Hampel@drv-t.de

Bildnachweis: © DRV


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