Tourexpi
Nach
langen und intensiven Gesprächen hat die DRV-Tarifgemeinschaft mit der
Gewerkschaft ver.di einen Tarifabschluss für die Tourismusbranche erzielt.
Vereinbart wurden ein neuer Gehaltstarifvertrag, eine neue Regelung zur
Ausbildungsvergütung sowie ein eigenständiger Tarifvertrag zu
vermögenswirksamen Leistungen. Der Abschluss markiert einen wichtigen
Einschnitt: Der vorherige Tarifvertrag stammte aus dem Jahr 2018,
zwischenzeitliche freiwillige Leistungen der Jahre 2023 und 2024 werden nun
verbindlich tariflich verankert und ergänzt.
Einmalzahlungen
und dauerhafte Gehaltserhöhungen
Für
Beschäftigte ohne Auszubildende sieht der Abschluss zunächst finanzielle
Ausgleichszahlungen vor. Für den Zeitraum von Mai bis August 2025 wird eine
Einmalzahlung von 400 Euro bei Vollzeitbeschäftigung vereinbart, Teilzeitkräfte
erhalten den Betrag anteilig. Diese Zahlung erfolgt spätestens im Februar 2026.
Zusätzlich werden für die Monate September 2025 bis Februar 2026 monatlich 100
Euro gezahlt, ebenfalls anteilig und gebündelt als Einmalbetrag bis spätestens
Ende März 2026.
Die
in den vergangenen Jahren freiwillig gewährten Erhöhungen in Höhe von insgesamt
7,12 Prozent werden vollständig in den Tarifvertrag überführt. Ab März 2026
steigen die Tarifgehälter um 4,6 Prozent, mindestens jedoch um 165 Euro brutto.
Gleichzeitig wird ein tarifliches Mindestgehalt von 2.381 Euro brutto bei
Vollzeit festgeschrieben.
Neue
Einstufung für Fachkräfte im Reisebüro
Ein
zentrales Element des Abschlusses betrifft die Einstiegsgehälter ausgebildeter
Fachkräfte in Reisebüros. Diese werden künftig nicht mehr in den bisherigen
Gruppen C1 oder C2, sondern in der Gruppe C3 eingestuft. Bestandsmitarbeitende
werden entsprechend umgruppiert. Damit liegt das Einstiegsgehalt für Fachkräfte
künftig bei rund 2.600 Euro brutto.
Verbesserungen
für Auszubildende
Auch
für Auszubildende enthält der Tarifabschluss deutliche Verbesserungen. Für den
Zeitraum von September 2025 bis Februar 2026 ist eine zusätzliche Zahlung von
monatlich 30 Euro vorgesehen, die spätestens bis Ende März 2026 als
Einmalbetrag ausgezahlt wird. Ab März 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen
dauerhaft auf 934 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.053 Euro im zweiten und
1.207 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr.
Variable
Vergütung und vermögenswirksame Leistungen
Ab
März 2026 wird zudem die tarifliche Leistungszulage der Stufe 5 dauerhaft in
die Entgelttabelle integriert. Für Beschäftigte im Vertrieb kommt eine neue
umsatzbezogene variable Vergütung hinzu, die bereits ab April 2026 für das
laufende Geschäftsjahr greift und je nach Leistung zwischen zwei und sechs
Prozent liegen kann. Ebenfalls ab März 2026 erfolgt die Angleichung der
vermögenswirksamen Leistungen zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die
Laufzeit des Gehaltstarifvertrags und der Ausbildungsvergütung gilt rückwirkend
ab dem 1. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Der Tarifvertrag über
vermögenswirksame Leistungen läuft vom 1. März 2026 bis Ende 2028.
Verantwortung
in herausfordernden Zeiten
„Dass
wir es in diesen wirtschaftlich äußerst herausfordernden Zeiten geschafft
haben, einen Tarifabschluss für die Touristik zu erzielen, ist sehr
bemerkenswert“, erklärte Peter Hampel, Geschäftsführer der
DRV-Tarifgemeinschaft. „Damit haben wir das erste Mal nach über sieben Jahren
wieder ein aktualisiertes Tarifwerk, das sowohl den Preissteigerungen der
letzten Zeit als auch der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen ausgewogen
Rechnung trägt. In Zeiten, in denen viel über die Zukunft der Tarifautonomie diskutiert
wird, haben die Sozialpartner unserer Branche Verantwortung gezeigt.“
Mit
Blick auf die inhaltliche Breite des Abschlusses betonte Hampel zudem: „Mit dem
Abschluss partizipieren die Beschäftigten nicht nur an Gehaltserhöhungen,
sondern auch an weiteren Verbesserungen wie Höhergruppierungen und der
bundesweiten Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen. Nicht zuletzt durch
die neue variable Vergütung haben etliche Beschäftigte im Vertrieb die
Möglichkeit, durch überdurchschnittliche Leistungen eine zusätzliche
Vergütungskomponente zu erzielen. Zudem sehen wir diese Verhandlungsrunde als
Auftakt für wieder regelmäßige Tarifverhandlungen in der Touristik.“
Rückfragen
beantwortet die Geschäftsführung der DRV-Tarifgemeinschaft,
Peter
Hampel, Telefon 069 95808-160, Fax 069 95808-166,
E-Mail:
Peter.Hampel@drv-t.de
Bildnachweis:
© DRV
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