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So nutzen Versicherte ihr Recht auf eine Badekur
Das Bayerische Thermenland erklärt, wie die Ambulante Vorsorgeleistung funktioniert
So nutzen Versicherte ihr Recht auf eine Badekur

Gesund bleiben, bevor Krankheit entsteht: Gesetzlich Versicherte haben alle drei Jahre Anspruch auf eine Ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort – früher bekannt als „offene Badekur“. Heil- und Thermalbäder wie die fünf Kurorte des Bayerischen Thermenlands verbinden dabei medizinische Wirkung mit Wohlgefühl und Erholung.

„Jeder Versicherte hat das Recht, alle drei Jahre eine solche, in der Regel zwei- bis dreiwöchige Vorsorgeleistung zu beantragen und damit viel für Rücken, Gelenke und Wohlbefinden zu bewirken“, erklärt Viktor Gröll, Kurdirektor von Bad Birnbach.

Im Bayerischen Thermenland – Europas führender Gesundheitsregion – profitieren Gäste in den fünf Heil- und Thermalbädern Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach, Bad Gögging und Bad Abbach von der heilkräftigen Wirkung des Thermalwassers. Über 100 Ärzte, 200 Physiotherapeuten und zahlreiche Spezialisten kümmern sich in Kliniken und Thermen um das Wohl der Gäste. Auf mehr als 20.000 Quadratmetern Wasserfläche und in fast 200 Pools entfaltet das wirkstoffreiche Thermalmineralwasser seine wohltuende Wirkung.

Die natürlichen Quellen enthalten einzigartige Wirkstoffkombinationen, die Beweglichkeit, Herz-Kreislauf-System und Stressresistenz fördern. Ergänzt werden sie durch Maßnahmen wie Nordic Walking, Moor- und Fangopackungen, Muskelentspannung nach Jacobson oder Rückentraining im Thermalwasser.

Attraktive Zuschüsse der Krankenkassen

Bei einer Ambulanten Vorsorge nach §23 SGB übernehmen die Krankenkassen die kurärztliche Behandlung vollständig und 90 Prozent der Kosten für verordnete Anwendungen. Für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten wird ein Zuschuss gewährt.

Zwei Schritte zur Badekur

1. Antrag über die Hausarztpraxis: Der Arzt verordnet die Maßnahme, die anschließend bei der Krankenkasse eingereicht wird. Wird der Antrag abgelehnt, lohnt sich ein Einspruch – die Genehmigung erfolgt häufig im zweiten Schritt.

2. Auswahl des Kurorts: Nach Bewilligung können Versicherte aus über 300 anerkannten Kurorten wählen – etwa einem der fünf Orte des Bayerischen Thermenlands. Vor Ort erstellt der Kurarzt den individuellen Behandlungsplan.

Ein digitaler Kurantrag, wie ihn Bad Birnbach online anbietet, erleichtert die Vorbereitung erheblich: In vier Schritten lässt sich das Formular vorab ausfüllen und anschließend mit in die Arztpraxis nehmen.

Weitere Informationen:

www.badbirnbach.de/badekur/digitaler-kurantrag

www.bayerisches-thermenland.de/entspannen-wohlfuehlen/thermen

Bildnachweis: © Thomas Linkel


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