Tourexpi
Im
heutigen Webseminar zur Revision der Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche
Reiseverband (DRV) über den aktuellen Stand und zu erwartenden Entwicklungen
informiert. Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ansgar Staudinger hat sich zur
Diskussion um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie
auf Einzelleistungen geäußert – sein Fazit: „Die Absicherung von
Einzelleistungen führt zu Überregulierung und zerschießt die gesamte Fülle des
Vertragsrechts und ist so auch nicht vorgesehen.“ Er ergänzt: „Wenn jede
Einzelleistung zur Pauschalreise werden würde, wo bleibt dann der Vorteil der
Pauschalreise?“ Es sei wichtig, die Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv
über die Vorteile der Pauschalreise im Buchungsprozess aufzuklären. In Bezug
auf die verbundenen Reiseleistung ergänzte Staudinger: „Wenn wir alles, was
heute unter die verbundenen Leistungen fällt, zu einer Pauschalreise machen
würden, wird das der Untergang der Vermittlerszene sein.“ Das gelte es zu
verhindern.
Achim
Wehrmann, Hauptgeschäftsführer des DRV, erklärte zu Beginn des Webseminars:
„Die Pauschalreise bietet schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden.
Keine andere Branche bietet eine solche Absicherung. Weitere Verpflichtungen
für die Reiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission
vorsieht, werden dazu führen, dass immer mehr Kunden ungeschützt verreisen.
Denn sicher ist, eine weitere Verschärfung wird zu unvermeidlichen
Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen – und damit zu weiteren
Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein.“
Die
Bundespolitik hat sich in wichtigen Kritikpunkten bereits hinter die
Industrieposition des DRV und weiterer Verbände der Reisewirtschaft gestellt.
Insbesondere die angedachte Drei-Stunden-Regelung sieht auch das
Bundesjustizministerium kritisch. Damit würde de facto die verbundene
Reiseleistung wegfallen und Reisebüros kämen fast automatisch in die
Veranstalterhaftung. Gleichzeitig wird dadurch die Angebotsvielfalt im Markt
eingeschränkt – zum Nachteil für Reisebüros und ebenso für Verbraucherinnen und
Verbraucher.
Wie
sinnvoll ist die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie
auf Einzelleistungen?
Aus
Sicht des Reiserechtsexperten Staudinger ist es überhaupt nicht sinnvoll, jede
Einzelleistung auf das Absicherungsniveau der Pauschalreise zu ziehen. Er sagt.
„Es muss Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen geben.
Nur so bleibt die Vielfalt erhalten. Und es gibt in der EU auch keinen Ansatz
die Einzelleistung zu etwas anderem zu machen als zu einer Einzelleistung.“
Eine Ausweitung der Absicherung auf alle Einzelleistungen mache weder
ökonomisch, noch rechtlich Sinn.
Auf
der anderen Seite sieht Prof. Staudinger allerdings die Notwendigkeit, mögliche
Schlupflöcher, bei der Buchung über Buchungsplattformen zu schließen. „Hier sei
zu überlegen, ab wann eine Buchungsplattform zum Reiseveranstalter wird – mit
den entsprechenden Pflichten.“
Wie
sieht der Zeitplan zur Revision der Pauschalreiserichtlinie aus?
Für
Herbst ist die Lesung im EU-Parlament zur Novellierung vorgesehen – ein
Workshop mit Stakeholdern ist angekündigt. Ende November soll dann der Entwurf
einer Position des Parlaments vorliegen. Mit einer Verabschiedung ist nicht vor
Ende 2025 zu rechnen. Für die Umsetzung in nationales Recht bleiben dann 18 bis
30 Monate. Möglicherweise Ende 2027 ist somit mit einem Inkrafttreten in
Deutschland zu rechnen.
Bildnachweis:
© DRV
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