DTV und DWV begrüßen Bund-Länder-Initiative zu geringeren Haftungsrisiken auf Wanderwegen - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
DTV und DWV begrüßen Bund-Länder-Initiative zu geringeren Haftungsrisiken auf Wanderwegen
Eine wegweisende Entscheidung für den Wandertourismus in Deutschland
DTV und DWV begrüßen Bund-Länder-Initiative zu geringeren Haftungsrisiken auf Wanderwegen

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Wanderverband (DWV) bewerten die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember als wichtigen Schritt zur Zukunftssicherung der Wanderinfrastruktur. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, Haftungsrisiken in Wäldern sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Erholungsräumen spürbar zu reduzieren. Beide Verbände hatten sich seit Wochen für eine solche Reform starkgemacht – unter anderem mit einer Resolution an die zuständigen Bundes- und Landesministerien unter dem Titel „Für den Erhalt der Wanderinfrastruktur – Reform des Bundeswaldgesetzes jetzt!“. Die angekündigte gesetzliche Klarstellung gilt für sie als überfälliger Durchbruch.

Mehr Rechtssicherheit für Wegbetreiber und Ehrenamt

Die geplanten Änderungen sollen Rechtssicherheit schaffen, Bürokratie abbauen und den Zugang zur Natur verlässlich niedrigschwellig halten. DTV und DWV betonen, dass die Reform spätestens bis zum 31. Dezember 2026 umgesetzt werden müsse, um den Druck auf die Wanderinfrastruktur zu mindern.

„Ob Wegweiser oder Sitzbank – ein Rückbau unserer Wanderinfrastruktur aufgrund von unkalkulierbaren Haftungsrisiken hätte den Wandertourismus enorm geschadet. Die geplanten Anpassungen im Bundes- und Landesrecht sind ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, um das Wanderangebot in Deutschland zu erhalten. Unsere Wälder und Wanderwege generieren jedes Jahr hohe Einnahmen und stärken damit unsere Tourismusregionen und die regionale Wirtschaft“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.

Auch der DWV sieht im Beschluss eine zentrale Verbesserung: „Mit den gesetzlichen Anpassungen werden endlich rechtliche Klarheiten geschaffen. Das ist besonders für unsere vielen Ehrenamtlichen, die mit viel Engagement vorhandene Wanderinfrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Informationstafeln oder Wegweiser im Wald pflegen und ausbauen, eine gute Nachricht. Wandern ist Deutschlands beliebtestes Freizeitangebot und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – besonders im ländlichen Raum. Damit das auch so bleibt, müssen die geplanten Anpassungen der Haftungsrisiken jetzt zügig bis Ende nächsten Jahres umgesetzt werden“, sagt DWV-Geschäftsführer Dr. Bernd Hartmann.

Teil der Modernisierungsagenda von Bund und Ländern

Die Vereinbarungen zum Haftungsrecht sind Bestandteil einer umfassenden Modernisierungsagenda, die Staat und Verwaltung effizienter, schneller und bürgernäher machen soll. Ein zentrales Element ist die Entlastung bei Verkehrssicherungspflichten: Die Nutzung von Gewässern, Wäldern und unentgeltlichen öffentlichen Einrichtungen – etwa Parkanlagen – soll künftig ausdrücklich „auf eigene Gefahr“ erfolgen. Die Haftung wird dabei auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Änderungen im Bundes- und Landesrecht sind hierfür vorgesehen.

Mit den Beschlüssen erhält die Wanderinfrastruktur in Deutschland eine rechtliche Grundlage, die ehrenamtliches Engagement schützt, Behörden entlastet und einen der wichtigsten Freizeit- und Tourismusbereiche des Landes langfristig stabilisiert.

Bildnachweis: © DTV


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