Tourexpi
Aktuell
beschäftigen verschiedene Verfahren zum Thema kostenpflichtige Stornierung von
Reisen die Gerichte in Deutschland. Konkret geht es um die Frage, ob
Reiseveranstalter im Falle einer unwirksamen Stornopauschale auf die konkrete
Berechnung des Schadens zurückgreifen dürfen. Wird Reiseveranstaltern diese
Möglichkeit verwehrt, könnten sie in einem solchen Fall den Kunden keinerlei
Kosten in Rechnung stellen und nicht einmal die dem Reiseveranstalter von den
Leistungsträgern in Rechnung gestellte Kosten rückfordern.
Um
betroffenen Reiseveranstaltern hier Rechtssicherheit zu bieten, hat der
Deutsche Reiseverband (DRV) ein Gutachten bei dem renommierten Reiserechtler
Prof. Dr. Ansgar Staudinger in Auftrag gegeben.
Eindeutiges
Ergebnis des Gutachtens
Staudinger
kommt in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Grundlage dafür bietet,
Reiseveranstaltern den Rückgriff auf die konkrete Berechnung der Stornokosten
zu verwehren. Jedes andere Ergebnis würde aus seiner Sicht einen
europarechtswidrigen Eingriff in die Pauschalreise-Richtlinie bedeuten und
damit das austarierte System von Rechten und Pflichten zwischen Veranstalter
und Reisenden zerschlagen.
Der
Reiserechtsexperte weist darauf hin, dass eine vergleichbare rechtliche Analyse
bislang nicht existiert.
Unterstützung
für betroffene DRV-Mitglieder
DRV-Mitglieder,
deren Unternehmen Beklagte in einem solchen Verfahren sind, können das
Gutachten von Prof. Dr. Ansgar Staudinger über das Justiziariat des DRV
anfordern.
Zum
Hintergrund
In
den bisher bekannten Verfahren geht es um die Auffassung der Kläger, dass einem
Reiseveranstalter der Rückgriff auf die konkrete Berechnung der durch die
Stornierung entstandenen Kosten verwehrt ist, wenn die zuvor angesetzte
Stornopauschale für unwirksam erklärt wird. Die Begründung dafür stützt sich
auf EuGH-Urteile, die jedoch alle nicht aus dem Bereich des Reiserechts stammen
und sich von ihrem Aussagegehalt nicht auf die vorliegende Fallgestaltung
übertragen lassen.
In
einem aktuellen Urteil folgt das Amtsgericht München genau dieser Auffassung
der Kläger.
Bildnachweis:
© DRV
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