Tourexpi
Herbst
ist Reisezeit: Viele nutzen die Bahn für einen Städtetrip nach Europa oder
steigen in den Flieger in wärmere Regionen. Doch Verspätungen, Ausfälle oder
verlorenes Gepäck können die Urlaubsfreude trüben. Der ADAC informiert, welche
Ansprüche Reisende in solchen Fällen geltend machen können – und welche Fristen
einzuhalten sind.
Bahnreisen:
Entschädigung ab 60 Minuten
Fahrgäste
haben schon ab einer Stunde Verspätung Anspruch auf 25 Prozent des
Ticketpreises, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei Zugausfällen können sie
auf andere Verbindungen ausweichen oder den Fahrpreis zurückfordern.
Zusätzliche Ausgaben, etwa für Taxis oder Übernachtungen, müssen unter
bestimmten Umständen ebenfalls erstattet werden. Bei langen Wartezeiten stehen
außerdem Getränke oder kleine Mahlzeiten zu. Wichtig: Ansprüche müssen
spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets eingereicht
werden.
Flugreisen:
Einheitliche Regeln in Europa
Die
Höhe der Entschädigung hängt von Flugdistanz und Verspätungsdauer ab. Ab drei
Stunden Ankunftsverspätung können Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro
fällig werden – es sei denn, außergewöhnliche Umstände wie Unwetter liegen vor.
Bei Flugausfällen haben Passagiere Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die
Rückerstattung des Ticketpreises. Airlines müssen zudem für Mahlzeiten,
Getränke und gegebenenfalls Hotelunterbringung sorgen. In Deutschland verjähren
Ansprüche in der Regel nach drei Jahren.
Gepäckverlust:
Melden und Quittungen aufbewahren
Geht
Gepäck verloren oder kommt verspätet an, haften Fluggesellschaften bis zu einer
Summe von etwa 1.600 Euro pro Reisendem. Der Verlust muss sofort am
Gepäckschalter gemeldet werden. Für notwendige Ersatzkäufe sind Quittungen
wichtig – die Airline prüft die Erstattung im Einzelfall. Nach 21 Tagen gilt
ein Koffer offiziell als verloren, dann können Betroffene
Entschädigungsansprüche stellen.
„Rechte
kennen, Ansprüche sichern“
„Wer
seine Rechte kennt, kann im Ernstfall schneller reagieren und finanzielle
Nachteile vermeiden“, so der ADAC. Auf der Webseite des Clubs steht ein
Flugentschädigungsrechner bereit, der Betroffenen bei der Berechnung möglicher
Ansprüche hilft.
Weitere
Informationen: www.adac.de
Bildnachweis:
© ADAC
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