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Die Verbände der deutschen und französischen Luftverkehrswirtschaft, BDL und FNAM, haben der EU-Kommission letzten Donnerstag in Brüssel ein Gutachten vorgelegt, das Lösungsansätze für einen fairen Wettbewerb und mehr Klimaschutz bei Flugreisen aufzeigt.
Die unabhängige Studie wurde durch die international anerkannte Beratungsfirma Steer erstellt. Im Kern schlägt Steer zwei Modelle vor, mit denen sich die deutlichen Mehrkosten für die Verwendung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuel, kurz: SAF) auf alle Airlines wettbewerbsneutral verteilen lassen: Eine SAF-Abgabe auf alle Flüge mit Start an einem EU-Flughafen bis zum Endziel – oder ein Ticketzuschlag nur für Reisen mit Umstieg an einem Drehkreuz außerhalb der Europäischen Union.
Diese Vorschläge sind nach Ansicht der beiden Luftfahrtverbände geeignet, massive Wettbewerbsverzerrungen auf Flügen insbesondere von Europa nach Asien und Afrika auszugleichen. Nach Nordamerika ist Asien das zweitgrößte Zielgebiet für Langstreckenflüge aus Europa und für die europäische Luftverkehrswirtschaft daher von hoher Bedeutung.
„Damit wir den Klimaschutz nachhaltig voranbringen können, brauchen wir wirtschaftlich gesunde Unternehmen“, sagt FNAM-Hauptgeschäftsführer Laurent Timsit. „Nur so lassen sich jährlich viele Milliarden Euro an Investitionen in effiziente Flugzeuge der neuesten Generation und nachhaltige Flugkraftstoffe finanzieren. Das gelingt nur, wenn wir in Europa faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Airlines haben, ein Level-Playing-Field. Die in der Studie identifizierten Lösungsansätze spiegeln den Geist des ‚Clean Industrial Deal‘ wider: Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.“
Hintergrund des Steer-Gutachtens ist die in diesem Jahr eingeführte SAF-Beimischungsquote für alle Starts an EU-Flughäfen als zentraler Bestandteil auf dem Weg zum CO2-neutralen Fliegen im Jahr 2050. „Die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland und Frankreich bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des EU-Klimaschutzpaketes ‚Fit for 55‘ und den damit verbundenen Klimaschutzinstrumenten wie der SAF-Beimischung“, sagt BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang. „Die Regeln der Verordnung ‚ReFuelEU Aviation‘ zur Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe gelten derzeit nicht im gleichen Umfang für alle. Airlines aus Drittstaaten wie der Türkei, Dubai oder Katar können Tickets insbesondere zwischen Europa, Asien und Afrika erheblich günstiger anbieten.“
Seit Jahresbeginn ist eine SAF-Beimischung von zunächst 2 Prozent zum Kerosin vorgeschrieben. Bis ins Jahr 2030 steigt die Quote zunächst auf 6 Prozent SAF-Beimischung, davon 1,2 Prozent E-Fuels (synthetische PtL-Kraftstoffe). Im Jahr 2050 sollen die nachhaltigen Kraftstoffe einen Anteil von 70 Prozent erreichen, davon zur Hälfte E-Fuels.
SAF ist bislang jedoch sehr knapp und drei- bis fünfmal teurer als herkömmliches Kerosin. Während die hohen Mehrkosten von rund 2000 Euro pro Tonne SAF auf Direktflügen von EU-Drehkreuzen wie Paris oder Frankfurt etwa nach Hongkong oder Singapur für die volle Strecke anfallen und Tickets bei steigender Beimischungsquote über die Jahre erheblich verteuern, gilt dies bei einem Umstieg an einem Drehkreuz außerhalb der EU wie in Istanbul, Doha oder Dubai nach den bisherigen Regelungen von „ReFuelEU“ nur für den ersten, wesentlich kürzeren Flug. Gegenüber dem heutigen Preisniveau würde sich ein Economy-Ticket bei einer EU-Airline bis ins Jahr 2050 zum Beispiel nach Hongkong um bis zu 70 Prozent verteuern – bei Wettbewerbern aus Drittstaaten dagegen nur um weniger als 10 Prozent.
Hier beklagen die Luftfahrtverbände eine massive Wettbewerbsverzerrung zulasten der europäischen Luftverkehrswirtschaft. Dies gefährdet Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Europäischen Union. „Emissionen werden so lediglich in andere Regionen der Welt verlagert und die europäische Luftverkehrswirtschaft empfindlich geschwächt. Das kann nicht im Interesse eines starken Europas sein“, merkte Timsit an.
Im Kern schlägt Steer diese Maßnahmen vor:
1. Eine SAF-Abgabe wäre eine Gebühr für alle Passagiere, die von EU-Flughäfen abfliegen. Diese würde als Zuschlag auf die Flugtickets erhoben. Die Einnahmen dienen zum Ausgleich der Mehrkosten von SAF gegenüber konventionellem Kerosin bei allen Flügen mit Start an einem EU-Flughafen. Die Gebühr würde sich auf die gesamte Reiseroute des Passagiers bis zum Endziel beziehen – unabhängig davon, ob eine Umsteigeverbindung über ein Drehkreuz außerhalb der EU genutzt wird oder nicht.
2. Die SAF-Rebalancing-Gebühr (SRC) wäre ebenfalls eine Ticketzuschlagsgebühr, die jedoch nur für Passagierrouten erhoben wird, bei denen ein Streckenabschnitt nicht den SAF-Vorgaben der „ReFuelEU“-Verordnung unterliegt (z.B. bei Anschlussflügen außerhalb der EU durch Nicht-EU-Fluggesellschaften). Die Einnahmen hieraus wären wesentlich geringer und würden für Maßnahmen zur Dekarbonisierung der EU-Luftfahrt verwendet.
• Zusätzlich könnte die Verlängerung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten bei Nutzung von SAF („SAF-Allowances“) über das Jahr 2030 hinaus sowie eine Erhöhung der kostenlosen Zuteilung bis 2030 dazu beitragen, den Preisunterschied von SAF zu Kerosin zu reduzieren und damit Wettbewerbsverzerrungen zu mindern.
„BDL und FNAM rufen die Europäische Kommission auf, die Wettbewerbsverzerrungen durch ‚ReFuelEU Aviation‘ schon jetzt zu beenden und damit den Klimaschutz sowie die europäische Industrie nachhaltig zu stärken – und nicht erst den für 2027 vorgesehenen Review-Prozess abzuwarten“, betonte Dr. Lang. Daher sollte die EU-Kommission gemeinsam mit der Luftverkehrswirtschaft auf Grundlage des Steer-Gutachtens über Maßnahmen sprechen, die Klimaschutz mit fairen Wettbewerbsbedingungen verbinden. In jedem Fall sollte eine europäische SAF-Abgabe alle bestehenden nationalen Luftverkehrsteuern ersetzen.
Darüber hinaus sollte sich die EU für eine globale Skalierung von SAF sowie für eine Erweiterung des internationalen Klimaschutzinstruments CORSIA einsetzen. Das Instrument der UN- Luftfahrtorganisation ICAO kann durch seine globale Wirkung am effektivsten zum Klimaschutz beitragen und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. „Es ist entscheidend, jetzt zu handeln, um die Dekarbonisierungsziele zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nachhaltig zu sichern“, lautet der gemeinsame Appell der Spitzenvertreter von BDL und FNAM an die neue EU-Kommission.
Das vollumfängliche Gutachten finden Sie hier zum Download.
Bildnachweis: @ BDL istock-yalcinsonat
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