Tourexpi
Immer
mehr Deutsche entscheiden sich für Kreuzfahrtreisen. Laut aktuellen Statistiken
haben im Jahr 2023 insgesamt etwa 3,7 Millionen Personen aus Deutschland eine
Hochsee- oder Flusskreuzfahrt unternommen. Dies ist ein deutlicher Anstieg
gegenüber den 2,6 Millionen Passagieren im Jahr 2019.
Trüben
Krankheit oder ein medizinischer Notfall jedoch das Erlebnis, sollte man sich
der Bedürfnisse und Möglichkeiten auf Schiffsreisen bewusst sein und richtig
Vorsorge tragen. Trotz der gut ausgestatteten Bordärzte und Notfallstationen
auf Kreuzfahrtschiffen kann es bei Krankheit, Unfall oder dringender
medizinischer Behandlung nötigenfalls auch schnell zu einer Ausschiffung in ein
Krankenhaus am nächsten Hafen kommen.
Wichtige
Versicherungen für Kreuzfahrtpassagiere
Die
Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse wird an Bord nicht angenommen,
da die ärztliche Behandlung auf den Schiffen als Privatleistung abgerechnet
wird. Man muss also in Vorkasse gehen und kann dann bei der Krankenversicherung
die Erstattung beantragen. Bei gesetzlich Versicherten reicht sie allerdings
nur bis zur Höhe eines meist gering dimensionierten Deckungsbetrags.
Eine
weltweit gültige Auslandskrankenversicherung ist daher unerlässlich. Sie sollte
für den Notfall auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte
organisatorisch und finanziell abdecken. Darüber hinaus ist es wichtig, eine
Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um sich gegen
unerwartete Kosten abzusichern.
Mit
diesen Tipps des ADAC Ambulanz-Service ist man für den Fall des
gesundheitlichen Notfalls auf Kreuzfahrtschiffen gerüstet:
1.
Für Menschen mit Vorerkrankungen ist
dringend zu empfehlen, vor einer Kreuzfahrt mit einem Arzt – am geeignetsten
ist der Hausarzt – zu sprechen und zu prüfen, ob das Reisen auf
Kreuzfahrtschiffen für die individuelle Gesundheit und medizinischen
Bedürfnisse geeignet ist.
2.
Medikamente und Notfallausstattung mit
an Bord nehmen. Passagiere
sollten ihre eigenen Medikamente und eine Reiseapotheke mitnehmen. Dies kann
bei individuellen Vorerkrankungen, aber auch bei kleineren Beschwerden helfen
und die Zeit bis zur professionellen medizinischen Versorgung überbrücken.
3.
Rechtzeitiger Abschluss von
Versicherungen
Vor
der Reise sollte eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen werden. Diese deckt Kosten für Behandlung von Erkrankungen und
Notfällen an Bord und in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert einen
medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus in der
Heimat. Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung schützen vor
unerwarteten Kosten, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen
werden muss.
Wenn
eine Ausschiffung notwendig wird (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall,
Schwere Traumata) oder Infektionskrankheiten (z.B. Covid, Novo-Virus) kümmert
sich der Schiffsarzt. Durch die Ausschiffung kann es zu Verzögerungen bei der
Behandlung kommen, da zunächst die Evakuierung organisiert und durchgeführt
werden muss, bevor der Patient die notwendige medizinische Versorgung an Land
erhalten kann. Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis
etc. können Verzögerungen bei der Behandlung potenziell schwerwiegende Folgen
haben.
Leistungsorganisationen
wie z.B. der ADAC Ambulanz-Service können nach Ankunft an Land,
bzw. sobald der Patient in einem Krankenhaus am Festland angekommen ist, die
weiterführende Betreuung übernehmen. Entweder mit telefonischer Betreuung oder
ggf. einem ärztlich vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus am Heimatort.
Produktangebot
Der ADAC Ambulanz-Service empfiehlt dringend, sich vor der
Kreuzfahrt mit den oben genannten Versicherungen abzusichern, um im Notfall
bestmöglich vorbereitet zu sein. Bei Auslandsreisen sollte auf jeden Fall
eine Auslandskrankenversicherung oder eine ADAC Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen werden. In
der ADAC Plus-Mitgliedschaft ist der Krankenrücktransport
inkludiert, ein Auslandskrankenschutz muss aber zusätzlich abgeschlossen
werden. Den weltweit gültigen ADAC Auslandskrankenschutz gibt es ab 19,60 Euro im
Jahr. Er deckt Kosten für Behandlung von Erkrankungen und Notfällen an Bord und
in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert ggf. medizinisch notwendigen
Rücktransport in die Heimat. Wird die Schifffahrt vorzeitig beendet aufgrund
einer Erkrankung oder Verletzung, übernimmt die ADAC Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung anfallende
Kosten.
Bildnachweis:
© ADAC
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