Geblitzt im Ausland: Was Reisende jetzt wissen müssen - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Geblitzt im Ausland: Was Reisende jetzt wissen müssen
Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland? Wann sich Einspruch lohnt – und warum schnelles Zahlen oft günstiger ist.
Geblitzt im Ausland: Was Reisende jetzt wissen müssen

Einmal zu schnell gefahren, und das Feriengefühl bekommt Risse: Wer im Ausland geblitzt wird, erhält den Bußgeldbescheid oft erst Wochen oder Monate nach der Rückkehr. Die ADAC-Juristen erklären, worauf Betroffene jetzt achten sollten – und wann sich eine Zahlung oder ein Einspruch lohnt.

Erst prüfen, dann zahlen

Bevor man überweist, sollte der Bescheid genau geprüft werden: Stimmen Kennzeichen, Ort und Zeitpunkt? Ist der Vorwurf plausibel, raten die Experten zur Zahlung. Denn Bußgelder aus EU-Ländern können ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden – aus Österreich sogar schon ab 25 Euro.

Teures Tempo

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind erheblich: In Norwegen kostet bereits eine Überschreitung um 20 km/h mindestens 610 Euro. Wer ein Bußgeld ignoriert, riskiert zudem Ärger bei der nächsten Reise – etwa bei Verkehrskontrollen oder an der Passkontrolle am Flughafen. Viele Staaten haben lange Verjährungsfristen: In Italien fünf, in Spanien vier Jahre.

Schnell zahlen lohnt sich

Wer zügig reagiert, spart häufig bares Geld: In Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien oder Griechenland werden bei schneller Zahlung bis zu 50 Prozent Rabatt auf die Strafe gewährt.

Zweifel? Anwalt einschalten

Wer Unstimmigkeiten entdeckt – etwa fehlerhafte Angaben oder eine mögliche Kennzeichenverwechslung – sollte rechtlichen Rat einholen. Ein Einspruch sollte im Urlaubsland selbst, möglichst durch einen ortsansässigen Anwalt, erfolgen.

Warnung vor Inkassofirmen

Vorsicht ist bei nachträglichen Forderungen privater Inkassounternehmen geboten. Diese dürfen in Deutschland keine polizeilichen Bußgelder eintreiben. Zuständig ist allein das Bundesamt für Justiz, das auf Ersuchen ausländischer Behörden tätig wird. Inkassofirmen sind nur bei privatrechtlichen Forderungen – etwa unbezahlten Mautgebühren – zulässig.

Fazit: Wer im Ausland geblitzt wird, sollte Ruhe bewahren, prüfen, zahlen – und nur im begründeten Zweifel Einspruch einlegen. So bleibt der nächste Urlaub unbeschwert.

Bildnachweis: © ADAC


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