Malediven wollen Steuerpflicht für ausländische Reiseveranstalter zurücknehmen - Wissen, was im Tourismus los ist!



Indischer Ozean
Malediven wollen Steuerpflicht für ausländische Reiseveranstalter zurücknehmen
Die Regierung plant die Abschaffung der erst Anfang Oktober eingeführten GST-Regelung und eine Rückerstattung bereits gezahlter Steuern
Malediven wollen Steuerpflicht für ausländische Reiseveranstalter zurücknehmen

Die Malediven wollen eine umstrittene Steuerregelung für ausländische Reiseveranstalter wieder aufheben. Die erst zum 1. Oktober 2026 eingeführte Pflicht zur Zahlung der Goods and Services Tax (GST) auf touristische Leistungen soll für Unternehmen ohne feste Niederlassung auf den Malediven entfallen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 19. Oktober eingebracht. Er sieht auch vor, bereits seit Monatsbeginn erhobene Steuern zurückzuerstatten.

Für die internationale Reisewirtschaft könnte damit eine zusätzliche finanzielle Belastung entfallen, die insbesondere bei langfristig kalkulierten Pauschalreisen zu Schwierigkeiten geführt hätte. Der Deutsche Reiseverband (DRV), der die kurzfristige Einführung der Regelung frühzeitig kritisiert hatte, begrüßt die geplante Kehrtwende der maledivischen Regierung.

Noch ist die Rücknahme allerdings nicht rechtskräftig. Der Gesetzentwurf muss zunächst das Parlament passieren, anschließend vom Präsidenten ratifiziert und schließlich im Gesetzblatt der Malediven veröffentlicht werden. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt die seit dem 1. Oktober geltende Rechtslage maßgeblich. Für betroffene Reiseveranstalter besteht deshalb weiterhin Unsicherheit über ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Reisebranche fordert schnelle Rechtssicherheit

Die gesetzliche Grundlage für die zusätzliche Steuerpflicht war erst Ende August 2026 verabschiedet worden. Zwischen der Entscheidung und ihrem Inkrafttreten lagen damit nur wenige Wochen. Für Reiseveranstalter, die ihre Programme häufig viele Monate im Voraus kalkulieren und vermarkten, stellte dieser kurze Zeitraum eine besondere Herausforderung dar.

Vor allem bereits verkaufte Reisen für die bevorstehende Wintersaison waren betroffen. Nachträgliche steuerliche Belastungen lassen sich bei bestehenden Buchungen nicht ohne Weiteres in die ursprüngliche Preiskalkulation einbeziehen. Die Regelung hätte damit zusätzliche Kosten verursachen können, die bei der Planung der Reiseangebote noch nicht berücksichtigt waren.

Der DRV hatte die maledivische Regierung deshalb aufgefordert, die Einführung der Steuerpflicht zu überdenken oder zumindest zu verschieben. Nun sieht der Verband in dem Gesetzentwurf ein positives Signal.

„Wir begrüßen, dass die Regierung der Malediven die geplante Steuerpflicht zurücknehmen will und damit auf die von uns sehr schnell geäußerten Bedenken der Reisewirtschaft reagiert“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Änderungen zügig in Kraft treten und die betroffenen Unternehmen rasch Rechtssicherheit erhalten.“

Für die Reiseveranstalter ist neben der endgültigen Abschaffung insbesondere die vorgesehene Rückerstattung bereits entrichteter Steuern von Bedeutung. Ob und wann entsprechende Erstattungen erfolgen können, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und der anschließenden Umsetzung ab.

Der DRV will die Entwicklung weiter verfolgen. Bis zur offiziellen Veröffentlichung der Gesetzesänderung müssen sich betroffene Unternehmen weiterhin an der bestehenden Steuerregelung orientieren.

Bildnachweis: KI-erstellte Illustration


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