Tourexpi
Die
Herbstferien beginnen, viele Familien starten am Wochenende in den Urlaub –
doch nicht immer läuft die Anreise reibungslos. Flugverspätungen,
Annullierungen oder Gepäckprobleme gehören zu den häufigsten Ärgernissen an
Flughäfen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte Passagiere in
solchen Fällen haben – und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.
Verspätung:
ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigung
„Kommen
Reisende mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Urlaubsort an,
erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Iwona
Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Die
Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen.
Je
nach Wartezeit müssen Airlines außerdem Betreuungsleistungen anbieten – etwa
Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Dies gilt
bei Verspätungen ab zwei Stunden (Kurzstrecke), drei Stunden (Mittelstrecke)
oder vier Stunden (Langstrecke).
Keine
Entschädigung besteht, wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Drohnensichtungen
den Flugbetrieb stören. „Eine Flughafensperrung wegen Drohnen wird
voraussichtlich als außergewöhnlicher Umstand gelten. Hat die Airline alle
zumutbaren Maßnahmen getroffen, entfällt der Anspruch“, so Husemann.
Flugausfall:
Ersatzbeförderung oder Erstattung
Wird
ein Flug gestrichen, können Reisende wählen zwischen einer Ersatzbeförderung
oder der Erstattung des Ticketpreises – letztere muss innerhalb von sieben
Tagen erfolgen. Wird der Flug mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt er
ebenfalls als annulliert.
Ein
Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die Absage weniger als 14 Tage vor
Abflug mitgeteilt wurde.
Gepäckverlust:
schnell handeln und dokumentieren
Geht
Gepäck verloren, wird beschädigt oder verspätet ausgeliefert, müssen Reisende
den Schaden sofort melden – etwa am „Lost and Found“-Schalter am Flughafen.
Fotos dienen als Nachweis. Die Haftungshöchstgrenze liegt derzeit bei rund 1.400
Euro pro Person. Wertgegenstände, Medikamente oder empfindliche Geräte gehören
grundsätzlich ins Handgepäck.
Flugärger-App
hilft bei Anspruchsprüfung
Wer
prüfen möchte, ob ihm eine Entschädigung zusteht, kann die kostenlose Flugärger-App
der Verbraucherzentrale NRW nutzen – verfügbar in den App-Stores oder als
Browserversion unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger. Das Tool hilft,
Ansprüche zu berechnen und direkt bei der Airline einzureichen.
Mit
Blick auf die vollen Flughäfen der Herbstferien rät die Verbraucherzentrale:
Gut informiert zu reisen, spart Nerven – und im Zweifel bares Geld.
Bildnachweis:
© VZ NRW/adpic
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