Volle Flughäfen in den Herbstferien: Rechte bei Verspätung, Ausfall und Gepäckverlust - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Volle Flughäfen in den Herbstferien: Rechte bei Verspätung, Ausfall und Gepäckverlust
Verbraucherzentrale NRW informiert: Wann Reisende Anspruch auf Entschädigung haben – und wann nicht
Volle Flughäfen in den Herbstferien: Rechte bei Verspätung, Ausfall und Gepäckverlust

Die Herbstferien beginnen, viele Familien starten am Wochenende in den Urlaub – doch nicht immer läuft die Anreise reibungslos. Flugverspätungen, Annullierungen oder Gepäckprobleme gehören zu den häufigsten Ärgernissen an Flughäfen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte Passagiere in solchen Fällen haben – und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Verspätung: ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigung

„Kommen Reisende mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Urlaubsort an, erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Iwona Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen.

Je nach Wartezeit müssen Airlines außerdem Betreuungsleistungen anbieten – etwa Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Dies gilt bei Verspätungen ab zwei Stunden (Kurzstrecke), drei Stunden (Mittelstrecke) oder vier Stunden (Langstrecke).

Keine Entschädigung besteht, wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Drohnen­sichtungen den Flugbetrieb stören. „Eine Flughafensperrung wegen Drohnen wird voraussichtlich als außergewöhnlicher Umstand gelten. Hat die Airline alle zumutbaren Maßnahmen getroffen, entfällt der Anspruch“, so Husemann.

Flugausfall: Ersatzbeförderung oder Erstattung

Wird ein Flug gestrichen, können Reisende wählen zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises – letztere muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Wird der Flug mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt er ebenfalls als annulliert.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die Absage weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde.

Gepäckverlust: schnell handeln und dokumentieren

Geht Gepäck verloren, wird beschädigt oder verspätet ausgeliefert, müssen Reisende den Schaden sofort melden – etwa am „Lost and Found“-Schalter am Flughafen. Fotos dienen als Nachweis. Die Haftungshöchstgrenze liegt derzeit bei rund 1.400 Euro pro Person. Wertgegenstände, Medikamente oder empfindliche Geräte gehören grundsätzlich ins Handgepäck.

Flugärger-App hilft bei Anspruchsprüfung

Wer prüfen möchte, ob ihm eine Entschädigung zusteht, kann die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW nutzen – verfügbar in den App-Stores oder als Browserversion unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger. Das Tool hilft, Ansprüche zu berechnen und direkt bei der Airline einzureichen.

Mit Blick auf die vollen Flughäfen der Herbstferien rät die Verbraucherzentrale: Gut informiert zu reisen, spart Nerven – und im Zweifel bares Geld.

Bildnachweis: © VZ NRW/adpic


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