Rail&Fly-Probleme: DRV fordert schnelle Lösungen für Reisebüros - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
Rail&Fly-Probleme: DRV fordert schnelle Lösungen für Reisebüros
Nach der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Deutscher Bahn und WorldTicket verlangt der Reiseverband klare Verfahren für Ersatzfahrkarten, Flugtickets und Erstattungen
Rail&Fly-Probleme: DRV fordert schnelle Lösungen für Reisebüros

Die Probleme bei der Ausstellung und Nutzung von Rail&Fly-Tickets beschäftigen weiterhin den deutschen Reisevertrieb. Seit die Deutsche Bahn ihre Zusammenarbeit mit dem Dienstleister WorldTicket beendet hat, wurden bereits gebuchte Bahnsegmente storniert oder für ungültig erklärt. Betroffene Reisende müssen teilweise neue Fahrkarten erwerben und die Kosten zunächst selbst tragen. Für Reisebüros und andere Vertriebspartner entsteht dadurch erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand, während wichtige Fragen zum weiteren Reiseablauf und zur Erstattung offenbleiben.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat sich deshalb unmittelbar an die Fluggesellschaften gewandt, die entsprechende Rail&Fly-Tickets verkauft haben. Er fordert verbindliche Informationen und kundenfreundliche Lösungen, damit Reisende ihre gebuchten Flüge und Bahnverbindungen möglichst ohne zusätzliche Schwierigkeiten nutzen können. Besonders dringlich ist aus Sicht des Verbandes die Klärung bereits ausgestellter Tickets, bei denen das ursprünglich vorgesehene Bahnsegment nicht mehr verwendet werden kann.

Eine erste Verbesserung zeichnet sich für Abreisen ab dem 15. Oktober 2026 ab. Der DRV begrüßt, dass für diese Reisen inzwischen ein weitgehend einheitliches Verfahren zur Beschaffung von Rail&Fly-Ersatzdokumenten über das Portal rail-checkin.com vorgesehen ist. Damit sind jedoch noch nicht alle Probleme gelöst. Insbesondere die Gültigkeit der Flugtickets und der Umgang mit zusätzlich bezahlten Bahnfahrkarten erfordern nach Auffassung des Verbandes eindeutige Regelungen.

Reisebüros fehlen verbindliche Informationen

Ein wesentliches Hindernis liegt nach Darstellung des DRV in den bisherigen Kommunikationswegen. Die Deutsche Bahn informiert über die veränderten Rail&Fly-Prozesse ausschließlich ihre direkten Vertragspartner, also die Fluggesellschaften. Reisebüros und andere Vertriebsstellen erhalten die notwendigen Informationen deshalb nicht unmittelbar, obwohl sie für viele betroffene Kunden die ersten Ansprechpartner sind.

Für den Vertrieb ist diese Situation besonders schwierig, weil er nicht nur über die Änderungen informieren, sondern auch bei Ersatzbuchungen, Umbuchungen und möglichen Erstattungsansprüchen unterstützen muss. Ohne verbindliche Vorgaben der Fluggesellschaften lassen sich solche Fälle nur eingeschränkt bearbeiten. Der Verband verlangt deshalb, dass die Airlines ihren Vertriebspartnern schnellstmöglich klare Informationen zu den geltenden Verfahren zur Verfügung stellen.

Eine weitere Unsicherheit betrifft die Flugtickets selbst. Bei einigen Buchungen ist das ursprünglich ausgestellte Bahnsegment mit dem Status „unable“ gekennzeichnet. Der DRV erwartet von den Fluggesellschaften eine ausdrückliche Bestätigung, dass ein solcher Eintrag keine Auswirkungen auf die Nutzung des gebuchten Fluges hat.

Diese Klärung ist für Reisende und Reisebüros gleichermaßen wichtig. Wer bereits eine Ersatzfahrkarte für die Anreise zum Flughafen organisiert hat, muss sich darauf verlassen können, dass die eigentliche Flugreise unabhängig vom Status des ursprünglichen Bahnsegments durchgeführt werden kann.

Erstattung zusätzlicher Fahrkartenkosten

Neben der Sicherstellung der Flugreise steht die finanzielle Belastung betroffener Kunden im Mittelpunkt. Wer wegen eines ungültig gewordenen Rail&Fly-Tickets eine neue Bahnfahrkarte kaufen muss, hat unter Umständen zweimal für dieselbe Anreise bezahlt. Der DRV fordert deshalb ein transparentes und möglichst unkompliziertes Erstattungsverfahren.

Aus Verbandssicht kommen grundsätzlich zwei Lösungen infrage. Die Fluggesellschaft könnte die Kosten der zusätzlich erworbenen Fahrkarte unmittelbar an den Reisenden zurückzahlen. Alternativ wäre eine Abwicklung über die ausstellende IATA-Agentur möglich, sofern die jeweilige Airline dafür eine entsprechende Gutschrift in Form eines Agency Credit Memo (ACM) bereitstellt.

Welche Variante gewählt wird, ist für den Verband weniger entscheidend als die Verlässlichkeit des Verfahrens. Die Zuständigkeiten müssen eindeutig festgelegt sein, und die Erstattung soll innerhalb eines klar definierten Zeitraums erfolgen. Damit sollen langwierige Einzelfallklärungen und zusätzliche Belastungen für Kunden und Vertrieb vermieden werden.

Mit seinen Forderungen richtet der DRV den Blick vor allem auf die praktische Abwicklung der bereits entstandenen Probleme. Die vorgesehenen Ersatzdokumente für Abreisen ab dem 15. Oktober schaffen zwar eine erste Grundlage für den weiteren Betrieb. Für eine verlässliche Kundenbetreuung benötigen Reisebüros jedoch zusätzlich verbindliche Zusagen zur Flugticketgültigkeit und zur Rückzahlung entstandener Mehrkosten.

Bildnachweis: © KI-erstellte Illustration


Unsere Webseite ist auf allen Computern und mobilen Geräten gut nutzbar.
Tourexpi, turizm haberleri, Reisebüros, tourism news, noticias de turismo, Tourismus Nachrichten, новости туризма, travel tourism news, international tourism news, Urlaub, urlaub in der türkei, день отдыха, holidays in Turkey, Отдых в Турции, global tourism news, dünya turizm, dünya turizm haberleri, Seyahat Acentası,