Bundesregierung schließt Strafbarkeitslücke bei Flughäfen - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
Bundesregierung schließt Strafbarkeitslücke bei Flughäfen
ADV begrüßt Kabinettsbeschluss zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes.
Bundesregierung schließt Strafbarkeitslücke bei Flughäfen

In der jüngsten Vergangenheit kam es an mehreren deutschen Flughafenstandorten zu erheblichen Behinderungen des Flughafenbetriebs, nachdem Aktivistinnen und Aktivisten der sogenannten "Letzten Generation" in den Sicherheitsbereich bzw. den luftseitigen Bereich der Flughäfen eingedrungen waren.

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Jede dieser Aktionen verursachte Flugannullierungen bzw. Flugverspätungen, wodurch die Reisepläne tausender Menschen beeinträchtigt wurden. Der gestrige Kabinettsbeschluss ist eine gute Nachricht für Passagiere und den Luftverkehr und unser Dank gilt der Bundesregierung. Es wird eine unbefriedigende Strafbarkeitslücke bei der Verfolgung von Eindringlingen geschlossen.“

Der Flughafenverband ADV verspricht sich von der Verschärfung eine abschreckende Wirkung. Gleichzeitig steht für Behörden und Flughäfen die Sicherheit an erster Stelle. Auch weiterhin wird eine regelmäßige Risiko-Bewertung vorgenommen und Maßnahmen werden entsprechend angepasst.

Bildnachweis: © ADV


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